Antrag zur
Mitgliederversammlung des Pfälzischen Schachbundes e.V. in Zweibrücken am 12.
März 2005
Antragsteller: Schachklub Frankenthal
Die Mitgliederversammlung
möge beschließen:
Nach § 25 Absatz 12 a) Satz 3 2. Halbsatz wird eingefügt:
Die letztplatzierte Mannschaft steigt ab. Sofern unter Berücksichtigung der Aufsteiger und Absteiger nach § 25 Absatz 12 a) Satz 2 1. Halbsatz in der 1. Pfalzliga die Anzahl von 10 Mannschaften nicht erreicht wird, tragen die beiden nächsten zum Aufstieg berechtigten Mannschaften aus der jeweiligen 2. Pfalzliga ein Entscheidungsspiel um den Aufstieg in 1. Pfalzliga aus.
Wenn eine dieser beiden Mannschaften auf ihr Aufstiegsrecht vor dem Entscheidungsspiel verzichtet, steigt die andere Mannschaft in die 1. Pfalzliga auf. Wenn beide Mannschaften auf ihr Aufstiegsrecht verzichten, steigt die letztplatzierte Mannschaft nicht aus der 1. Pfalzliga ab.
Wenn in entsprechender Anwendung des § 25 Absatz 12 f) keine Mannschaft mehr als nächstplatzierte zum Aufstieg aus einer der beiden 2. Pfalzligen in die 1. Pfalzliga berechtigt ist, steigt die Mannschaft aus der anderen 2. Pfalzliga auf. Wenn auch in dieser 2. Pfalzliga keine Mannschaft als nächstplatzierte zum Aufstieg berechtigt ist, steigt die letztplatzierte Mannschaft aus der 1. Pfalzliga nicht ab.
Nach § 25 Absatz 12 b) Satz 4 2. Halbsatz, wird eingefügt:
Die letztplatzierte Mannschaft steigt ab. Sofern unter Berücksichtigung der Aufsteiger und Absteiger nach § 25 Absatz 12 b) Satz 4 1. Halbsatz in der jeweiligen 2. Pfalzliga die Anzahl von 10 Mannschaften nicht erreicht wird, tragen die beiden nächsten zum Aufstieg berechtigten Mannschaften aus der jeweiligen Bezirksliga ein Entscheidungsspiel um den Aufstieg in 2. Pfalzliga aus.
Wenn eine dieser beiden Mannschaften auf ihr Aufstiegsrecht vor dem Entscheidungsspiel verzichtet, steigt die andere Mannschaft in die 2. Pfalzliga auf. Wenn beide Mannschaften auf ihr Aufstiegsrecht verzichten, steigt die letztplatzierte Mannschaft nicht aus der 2. Pfalzliga ab.
Wenn in entsprechender Anwendung des § 25 Absatz 12 f) keine Mannschaft mehr als nächstplatzierte zum Aufstieg aus einer der beiden Bezirksligen in die 2. Pfalzliga berechtigt ist, steigt die Mannschaft aus der anderen Bezirksliga auf. Wenn auch in dieser Bezirksliga keine Mannschaft als nächstplatzierte zum Aufstieg berechtigt ist, steigt die letztplatzierte Mannschaft aus der 2. Pfalzliga nicht ab.
Nach § 25 Absatz 12 c) Satz 4 2. Halbsatz wird eingefügt:
Die letztplatzierte Mannschaft steigt ab. Sofern unter Berücksichtigung der Aufsteiger und Absteiger nach § 25 Absatz 12 c) Satz 4 1. Halbsatz in der jeweiligen Bezirksliga die Anzahl von 10 Mannschaften nicht erreicht wird, tragen die beiden nächsten zum Aufstieg berechtigten Mannschaften aus der jeweiligen Bezirksklasse ein Entscheidungsspiel um den Aufstieg in die Bezirksliga aus. Wenn eine dieser beiden Mannschaften auf ihr Aufstiegsrecht vor dem Entscheidungsspiel verzichtet, steigt die andere Mannschaft in die Bezirksliga auf. Wenn beide Mannschaften auf ihr Aufstiegsrecht verzichten, steigt die letztplatzierte Mannschaft nicht aus der Bezirksliga ab.
Wenn in entsprechender Anwendung des § 25 Absatz 12 f) keine Mannschaft mehr als nächstplatzierte zum Aufstieg aus einer der beiden Bezirksklassen in die Bezirksliga berechtigt ist, steigt die Mannschaft aus der anderen Bezirksklasse auf. Wenn auch in dieser Bezirksklasse keine Mannschaft als nächstplatzierte zum Aufstieg berechtigt ist, steigt die letztplatzierte Mannschaft aus der Bezirksliga nicht ab.
Wenn unter der Bezirksliga nur eine Bezirksklasse vorhanden ist, steigt die nächstplatzierte Mannschaft auf. Ein Entscheidungsspiel findet nicht statt. Verzichtet diese Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht, steigt die letztplatzierte Mannschaft nicht aus der Bezirksliga ab. Wenn in entsprechender Anwendung des § 25 Absatz 12 f) keine Mannschaft mehr als nächstplatzierte zum Aufstieg aus der Bezirksklasse in die Bezirksliga berechtigt ist, steigt die letztplatzierte Mannschaft nicht aus der Bezirksliga ab.
Begründung:
Die letzte Mannschaft
einer jeweiligen Liga/Klasse ist sportlich abgestiegen.
Zur Zeit ist es jedoch
nach der Turnierordnung des PSB möglich, dass diese Mannschaft nicht absteigen
muß, wenn aus den höheren Ligen/Klassen keine Mannschaften in diese Liga/Klasse
absteigen muß.
Daher sollte auch in
solchen Fällen ein zwingender Abstieg vorgesehen sein.
Peter Kargoll
1. Vorsitzender
Schachklub Frankenthal