Handy-Klingen – Verlust? Ja oder Nein

 

Laut § 12.5 der FIDE-Regeln ist es verboten, den Gegner auf irgendwelche Art abzulenken oder zu stören. Eine solche Störung ist auch das Klingeln eines Handy’s. Die FIDE-Regeln sagen jedoch nichts aus, wie ein solches Vergehen zu ahnden ist. In § 13.4 werden lediglich die einzelnen Strafen aufgeführt, die dem Schiedsrichter zur Verfügung stehen. Solange die FIDE-Regeln nicht geändert werden, halte ich es im Falle des Handy-Klingelns für ausreichend, wenn dem gegnerischen Spieler die Bedenkzeit um 5 Minuten verlängert wird.

Erst wenn der Schiedsrichter den Eindruck gewinnt, dass das Handy zu Betrugszwecken genutzt wird, erscheint mir der sofortige Verlust der Partie angemessen.

Ich empfehle allen Schiedsrichtern vor jedem Mannschaftskamps die Spieler anzuhalten, ihre Handy’s und sonstigen - Geräusche verursachenden - Mitbringsel auszuschalten.

 

Klemens Ranker

Landesspielleiter