Rauchverbot bei Ausübung des Schachsports

 

Initiative ging von Kaiserslautern aus

 

Laut Einladungsschreiben zur Erweiterten Vorstandssitzung des PSB vom 08.06.1980 (TOP 11) beantragte der SK Kaiserslautern (der Unterzeichner war damals 1. Vorsitzender des Vereins) Folgendes:

 

„Für die Spielzeit 1980/1981 soll in der TO des PSB folgender Passus aufgenommen werden: Auf Antrag eines Mannschaftsführers darf von allen am Spiel beteiligten Spielern im Spiellokal nicht geraucht werden. Der Antrag kann bereits vor Beginn der Spielzeit, spätestens vor Beginn des Mannschaftskampfes gestellt werden. Der Turnierleiter gibt das Rauchverbot vor Beginn des Mannschaftskampfes mit der Mannschaftsaufstellung bekannt. Verstöße gegen das Rauchverbot sind vom Turnierleiter zu ahnden (Ermahnung, Verwarnung, Partieverlust, Verweis aus dem Spiellokal). Auf der Spielberichtskarte ist – zur späteren Auswertung – ein Vermerk über das Rauchverbot anzubringen. Der Heimverein soll dafür Sorge tragen, dass die Mannschaftskämpfe in Räumen ausgetragen werden, in denen das Rauchverbot durchgesetzt werden kann. Diese Regelung soll zunächst für ein Probejahr eingeführt werden. Nach Ablauf des Spieljahres 1980/1981 ist eine endgültige Regelung zu treffen.

 

Begründung zu diesem Antrag:

 

Bei der diesjährigen Generalversammlung des PSB wurde der Antrag auf ein generelles Rauchverbot von der Mehrheit der Delegierten abgelehnt und darauf verwiesen, dass zunächst die Erfahrungen in Sachen Rauchverbot beim 49. Pfälzischen Schachkongress in Kaiserslautern (im Jahr 1980) abgewartet werden sollen. Die hier gewonnenen Erfahrungen beim größten pfälzischen Schachturnier sind eindeutig für ein Rauchverbot während der Ausübung des Wettkampfsportes. Das Rauchverbot wurde von den rund 250 Teilnehmern und auch von den Besuchern voll beachtet und mit überwältigender Mehrheit begrüßt. Auch im Saarland und in Hamburg haben große Turniere mit Rauchverbot stattgefunden; auch dort kam man zu gleichen Ergebnissen.

 

Folgende Gründe sollten zusätzlich beachtet werden:

 

a)     Verbandsführung und Sportbund sind mehrheitlich für das Rauchverbot.

b)     Schutz der Jugend! Jugendliche, die in Mannschaftskämpfen mitspielen, werden durch das Rauchen gesundheitlich gefährdet; nach neuesten Untersuchungen ist der Nikotingenuss bei Jugendlichen oft die Vorstufe zur Drogenabhängigkeit.

c)     Keine Sportart lässt das Rauchen während der Ausübung des Wettkampfes zu.

d)     Die FIDE-Regeln geben in Artikel 19 Abs. 1 und 2 dem Turnierleiter das Recht, einem Spieler das Rauchen zu verbieten, wenn der Gegner dadurch gestört wird.“

 

Das Rauchverbot wurde endgültig im Juli 1982 in die TO des PSB, nach entsprechendem Beschluss der MV, aufgenommen.

 

Bereits im Festheft zum 53. Pfälzischen Schachkongress im Jahr 1984, ausgerichtet vom SC Thallichtenberg, ist ausgeführt: „Rauchverbot: Im Turniersaal ist das Rauchverbot von allen Teilnehmern und Besuchern zu beachten“.

 

Im Jahr 1986 fanden die Pfalz- und Rheinland-Pfalz-Einzelmeisterschaften (im Rahmen des 55. Pfälzischen Schachkongresses) in Speyer statt. Hier schreibt der Ausrichter im Festheft: „Rauchverbot: In den Turniersälen gilt das Rauchverbot für alle Teilnehmer und Besucher. Im gesamten Foyer der Stadthalle darf nach Herzenslust geraucht werden.“

 

In den letzten 25 Jahren hat sich die Einstellung zum Rauchen wesentlich gewandelt. Der Schutz der Nichtraucher wurde erheblich verbessert. Man muss nicht erst eine Schachtel Zigaretten kaufen, die heute den Hinweis enthalten muss „Rauchen kann tödlich sein“, um die großen Gefahren (auch für die Passivraucher) zu erkennen.

 

Der Unterzeichner trat im Jahr 1957 als 16jähriger in den Schachklub in Kaiserslautern ein. Damals spielte der Verein, wie viele Vereine, im Nebenzimmer eines Lokals. Bereits beim Eintreten in den Schachraum begab man sich in eine Räucherkammer. Pfeifen-, Zigarren- und Kettenraucher waren an der Tagesordnung. Die Augen tränten, Vereinskameraden waren aus einer Entfernung von wenigen Metern oft nicht mehr zu erkennen. Die Mutter musste nach dem Klubabend die getragene Kleidung sofort lüften bzw. waschen. Rauchen gehörte damals zum Schachspiel.

 

Leidvolle Erfahrungen in der eigenen Familie veranlassten mich, gegen diese „Raucher-Bastion“ vorzugehen. Es war  zunächst, da die Zeit dafür noch nicht reif war, ein dornenreicher und mühsamer Weg. Mein Sohn Stefan, damals keine 10 Jahre alt, musste in einem Mannschaftskampf gegen einen ältern Herrn antreten, der nicht sehr gut Schach spielte, dafür aber gute (lange und dicke) Zigarren rauchte. In Gewinnstellung musste Stefan die Partie aufgeben, da sein Gegner ihm oft absichtlich den Zigarrenrauch ins Gesicht hauchte und er mit geröteten Augen und weinend das Spiellokal verlassen musste. 

 

Was heute selbstverständlich ist, war vor noch nicht 25 Jahren undenkbar. Meiner Initiative zur Einführung des Rauchverbotes wurde damals (auch auf der Generalversammlung des PSB im Jahr 1980) u.a. mit folgenden Argumenten begegnet: „Das ist das Ende des Schachsports“, „eine Prozesslawine wird den PSB erreichen und finanziell ausbluten“, „die Schachspieler werden in großer Zahl abspringen und ggf. eine selbständige Schach-Raucher-Vereinigung gründen“. Nichts ist eingetreten. Die Mitgliederzahlen konnten weiter gesteigert werden. Der Schachsport ist dank Rauchverbot glaubwürdiger geworden. Auch die FIDE sollte diese Regelung aufnehmen und nicht nur in Art. 12.4 auf „Nebenräume für Raucher“ bzw. in Art. 12.5 „Es ist verboten, den Gegner auf irgendwelche Art abzulenken oder zu stören“ zu verweisen.

 

Während in der Pfalz ab dem Spieljahr 1981/1982 das Rauchverbot dank meiner zähen Bemühungen zu beachten ist, konnte dieses z.B. in Baden erst rund 10 Jahre später ab dem Spieljahr 1990/1991 durchgesetzt werden. Der Kampf für den nikotinfreien Schachsport hat sich durchgesetzt. Er begann in Kaiserslautern und darauf bin ich ein wenig stolz.

 

Auf der Homepage des „schachbezirk-freiburg.de/2004/archiv/regeln/streit. htm“ fand ich bei meinen Recherchen folgenden Artikel:

„Nichtraucherfall (1981). 1981 reiste Ebringen II – ohne gespielt zu haben – vom Spiel gegen Münstertal III wieder ab, weil im dortigen (Ersatz)-Spiellokal Rauchverbot herrschte. Die Partie wurde daraufhin von Bezirksspielleiter Saffran als kampfloser Sieg für Münstertal gewertet. Ebringen protestierte mit Hinweis auf das Rauchverbot beim Landesturnierleiter – ebenfalls damals Herr Saffran – der seine eigene Entscheidung wegen der ihm neuen Fakten revidierte und die Partie neu ansetzte. Außerdem entschied er u.a.: Dem SC Münstertal wird zur Auflage gemacht, bei Beibehaltung des Spiellokals in seinen künftigen Ranglisten das Rauchverbot deutlich zu kennzeichnen. Bei rechtzeitigen (schriftlichen) Einsprüchen ist dann entweder ein anderes Spiellokal anzubieten oder im Spiellokal des Gegners zu spielen. Einsprüche gegen das „rauchfreie“ Spiellokal hätten dann mindestens 10 Tage vor dem angesetzten Spieltermin zu erfolgen. Dagegen protestierte wiederum Münstertal beim Turnierausschuss. Dessen damaliger Vorsitzender Prof. Hermann Schreiner begründete die Ablehnung des Münstertaler Protestes wie folgt: So sehr auch alle Bemühungen, das Rauchen beim „Schachsport“ – insbesondere bei Teilnahme von Jugendlichen – einzuschränken, begrüßt werden müssen, so muss doch auch festgestellt werden, dass es vorläufig jeglicher Grundlage in unserer Turnierordnung oder in den Spielregeln entbehrt. Man muss vielmehr feststellen, dass es für einen selbst leichten Gewohnheitsraucher eine unzumutbare nervliche Belastung ist, auf das Rauchen zu verzichten, insbesondere während einer vielleicht schwierigen Zeitnotphase einer langen Turnierpartie. Daher kann dieser doch schwerwiegende Eingriff in das persönliche Verhalten ohne vorherige rechtzeitige Bekanntgabe nicht durchgesetzt werden, woran auch die bedauerlichen Probleme mit dem Spiellokal nichts ändern können. Daher kann für die Zukunft zunächst nur versucht werden, gemäß dem Vorschlag des Verbandsspielleiters zu verfahren, wodurch es vielleicht gelingt, viele „nichtrauchende“ Mannschaftskämpfe in Münstertal durchzuführen. Die Gegner müssen aber darüber rechtzeitig im Voraus informiert sein und haben das Recht, das Rauchverbot abzulehnen.“

 

Klaus Kehrein,

(Präsident des PSB und Ehrenvorsitzender der Schachgemeinschaft Kaiserslautern-Mehlingen e.V.)