Pfälzischer Schachbund e.V.

Turnierordnung
Inhaltsverzeichnis:
Präambel 3
§1
Gliederung des Pfälzischen Schachbundes 3
§2 Vorrang
der FIDE-Spielregeln 3
§3
Geltungsbereich 3
§4
Spielberechtigung 3
§5
Pfälzischer Schachkongress 4
§6
Meisterturnier A (MTA) 4
§7
Meisterturnier B (MTB) 4
§8
Meisteranwärterturnier (MAT) 4
§9
Deutsche Wertungszahl Bonus 5
§10
Pausieren / Verlust der Vorberechtigung 5
§11
Meldeschluss 5
§12
Auffüllanträge 5
§13
Titelverleihung 5
§14 Qualifikation
Rheinland-Pfalz Meisterschaft 5
§15
Hauptturnier 6
§16
Frauenturnier 6
§17
Seniorenturnier 6
§18
Blitzeinzelmeisterschaft 6
§19
Schnellschach-Einzelmeisterschaft 6
§20
Mannschaftsblitzmeisterschaft 6
§21
Jugendturniere 7
§22
Bezirkseinzelmeisterschaften 7
§23
Zusätzliche Turnier 7
§24
Pokal-Einzelmeisterschaften (Dähnepokal) 7
§25
Anmerkungen zu den Turnieren 7
§26
Mannschaftskämpfe 7
§27
Rauchverbot 11
§28
Regelungen für das Spiellokal 11
§29
Spielzeit 11
§30
Blitzturniere 11
§31
Schnellschach 12
§32
Einsätze 12
§33
Reueturnier 12
§34
Wertung 12
§35
Termine 13
§36 Vor-
oder Nachspielen 13
§37 Beginn
der Mannschaftskämpfe 14
§38 Der
Mannschaftsführer 14
§39 Der
vom Heimverein zu stellende Schiedsrichter eines Mannschaftskampfes 14
§40
Mannschaftsaufstellungen 15
§41
Proteste 16
§42
Widerspruch 16
§43 Keine
aufschiebende Wirkung 16
§44
Schiedsgericht (vgl. § 10 der Satzung des PSB) 17
§45
Allgemeine Strafen 17
§46
Einzelne Strafen 18
§47
Inkrafttreten 18
Turnierordnung
des Pfälzischen Schachbundes e. V. (TO)
Stand:
Juli 2005
Präambel
Es ist unmöglich, alle
"Fälle" die im Zusammenhang mit der Ausübung des Wettkampfsportes auftreten
können zu reglementieren.
Deshalb sollte die sportliche
Fairness oberstes Prinzip für jeden Schachspieler sein.
Er sollte bei der Ausübung seines
Wettkampfsportes immer den Gesichtspunkt der Partnerschaft in den Vordergrund
stellen.
§ 1
Gliederung des Pfälzischen Schachbundes e.V. (PSB)
Das Gebiet des PSB ist zur
Durchführung der verschiedenen Turniere in fünf Bezirke eingeteilt.
Bezirk I Nordwest (Kaiserslautern, Donnersbergkreis, Landkreis
Kaiserslautern, ohne die Verbandsgemeinden Ramstein-Miesenbach, Weilerbach und
Bruchmühlbach-Miesau)
Bezirk
II/III Nordost (Ludwigshafen,
Frankenthal, Neustadt und Speyer, Landkreise Rhein-Pfalz-Kreis und Bad
Dürkheim)
Bezirk IV Südost (Landau, Landkreise Südliche Weinstraße
und Germersheim)
Bezirk
V Südwest
(Pirmasens, Zweibrücken, Landkreis
Südwestpfalz)
Bezirk
VI West (Landkreis
Kusel und die Verbandsgemeinden Ramstein-
Miesenbach, Weilerbach und Bruchmühlbach-Miesau des Landkreises
Kaiserslautern)
§ 2 Vorrang der FIDE-Spielregeln
Es wird grundsätzlich nach den
Spielregeln des Weltschachbundes (F I
D E) gespielt.
Ergänzend hierzu sind die Regeln
der TO des PSB anzuwenden.
§ 3 Geltungsbereich
Diese TO gilt für alle Turniere im
Bereich des PSB. Folgende §§ können durch die Bezirksversammlungen für ihren
Bereich geändert bzw. ergänzt werden:
§§ 22, 24 Abs. 6 und 7, 26 Abs. 2
Satz 2, 26 Abs. 12, d, e und f, 29 b und c, 34, 35, 36 und 37.
Diese TO gilt auch in vollem
Umfang für Vereine und Spieler, die sich im bezirksverbandsüberschreitenden
Spielbetrieb dem PSB angeschlossen haben (s. § 4 Abs. 4 der Satzung).
§ 4 Spielberechtigung
Zum Spielbetrieb des PSB sind nur
solche Spieler zugelassen, die einem Verein des PSB als aktive Spieler angehören
und nicht in anderen Landesverbänden spielberechtigt sind, wobei § 26 Abs. 8
dieser TO zu beachten ist.
Eine Ausnahme gilt für das
Hauptturnier und das Seniorenturnier des Kongresses.
Meister kann nur werden, wer eine
Spielererlaubnis für den PSB besitzt.
Bei
Mannschaftskämpfen ist die aktuelle Mitgliederliste des PSB (kann durch
Saisonheft ersetzt werden) bzw. die vorläufige Spielgenehmigung vorzulegen.
Fehlen diese Nachweise, erfolgt - bei entsprechendem Vermerk auf
der Spielberichtskarte durch den Turnierleiter/Schiedsrichter - eine Geldbuße nach § 46 g der TO.
§
5 Pfälzischer Schachkongress
Der
Pfälzische Schachkongress findet alljährlich in der Woche vor Ostern statt und
endet am Ostersamstag mit der Mannschaftsblitzmeisterschaft. Um die Ausrichtung
können sich alle Vereine und Schachabteilungen des PSB bewerben. Über die
Vergabe des Kongresses entscheidet in der Regel 2 Jahre vor der Veranstaltung
die Mitgliederversammlung des PSB. Der Ausrichter erhält vom PSB einen Zuschuss
in Höhe des jeweils hierfür im Haushalt festgesetzten Betrages.
Folgende
Turniere kommen zur Austragung:
Meisterturnier
A, Meisterturnier B, 2 Meisteranwärterturniere, bis zu 5 Hauptturniere, Frauenmeisterschaft,
Senioren- und Nestorenmeisterschaft, Blitzeinzelmeisterschaft,
Schnellschacheinzelmeisterschaft, Mannschaftsblitzmeisterschaft und
Problemschachmeisterschaft.
Der
Ausrichter kann weitere Turniere (z.B. Jugendturniere, Offenes Turnier) in das
Programm aufnehmen, wenn dadurch die offiziellen Turniere nicht beeinträchtigt
werden.
§ 6 Meisterturnier A ( MTA )
Rundenturnier mit 10
vorberechtigten Teilnehmern.
Spielberechtigt sind:
Die zwei bestplatzierten
pfälzischen Teilnehmer des letztjährigen MTA der
Rheinland-Pfalz-Meisterschaften.
Die fünf Erstplatzierten des
vorhergegangenen MTA.
Der Sieger des "Dähne-Pokals“
Zwei Aufsteiger aus dem MTB.
Bei Verzicht bzw.
Doppelqualifikationen werden freie Plätze in folgender Reihenfolge vergeben:
Zwei
Bewerber, deren DWZ über dem Durchschnittsniveau des MTA des Vorjahres liegt,
wobei ein Bonus gemäß § 9 zu gewähren ist,
Teilnehmer
des letztjährigen MTA, Plätze 6 bis 8,
maximal
zwei nicht qualifizierte PSB-Teilnehmer des letzten MTA-RLP, die DWZ-besten
MTB-Berechtigten, wobei ein Bonus gemäß
§ 9 zu gewähren ist.
§ 7 Meisterturnier B (MTB)
Rundenturnier mit 10
vorberechtigten Teilnehmern.
Spielberechtigt sind:
Maximal zwei weitere pfälzische
Teilnehmer am letztjährigen MTA-RLP,
fünf Absteiger aus dem
letztjährigen MTA (Rang 6 bis 10),
zwei MAT-Sieger des Vorjahres,
ein Jugendvertreter (in der Regel
der Meister U 18 M)
Bei Verzicht bzw.
Doppelqualifikation werden freie Plätze in folgender Reihenfolge vergeben:
Teilnehmer des letztjährigen MTB
Platz 3 - 4,
Zwei Bewerber, deren DWZ über dem
Durchschnittsniveau des MTB des Vorjahres liegt, wobei ein Bonus gemäß § 9 zu gewähren
ist.
Weitere pfälzische Teilnehmer am
letztjährigen MTA-RLP,
Teilnehmer des letztjährigen MTB
Platz 5 - 8
Pausierer (MTA-Berechtigte) aus
dem Vorjahr,
die MAT-Berechtigten mit der
besten DWZ, wobei ein Bonus gemäß § 9 zu gewähren ist.
§ 8 Meisteranwärterturnier ( MAT )
Das MAT spielt in zwei
gleichberechtigten Gruppen zu je 10 Teilnehmern ein Rundenturnier.
Spielberechtigt sind:
Plätze 3 bis 9 des letztjährigen
MTB,
maximal fünf Aufsteiger aus den
letztjährigen Hauptturnieren,
fünf Bezirkseinzelmeister (bei
Verzicht oder Doppelqualifikation der Nächstplatzierte); dem Bezirk II/III
stehen zwei Plätze zu,
Platz zwei aus den beiden
MAT-Gruppen des Vorjahres.
Bei Verzicht bzw.
Doppelqualifikation werden freie Plätze in folgender Reihenfolge vergeben:
Weitere pfälzische Teilnehmer am
letztjährigen MTA-RLP,
Platz 10 des letztjährigen MTB,
Plätze 3 bis 5 aus den beiden
MAT-Gruppen des Vorjahres,
Pausierer (MTA- und
MTB-Berechtigte) des Vorjahres,
Auffüllbewerber, wobei ein Bonus
gemäß § 9 zu gewähren ist.
Die Aufteilung der möglichst
gleich starken Gruppen erfolgt durch das Los unter Berücksichtigung der DWZ und
der Vereinszugehörigkeit.
§ 9 Deutsche Wertungszahl - Bonus
Auffüllbewerber, welche an der
Bezirkseinzelmeisterschaft des Kongressjahres teilgenommen haben, erhalten bei
der Vergabe der Auffüllplätze einen Bonus von 80 DWZ-Punkten gegenüber Bewerbern,
welche an diesem Turnier nicht teilgenommen haben.
Die
gleiche Regelung gilt für pfälzische Mitglieder des Leistungskaders der
Schachjugend RLP.
§ 10 Pausieren / Verlust der Vorberechtigung
Ein Pausieren vorberechtigter
Spieler ist nicht zulässig. Wer nicht spielt verliert seine Vorberechtigung für
die betreffende Klasse.
Sollte im folgenden Jahr die
nächst tiefere Klasse bereits mit vorberechtigten Spielern besetzt sein, muss
der Pausierer ggf. tiefer spielen.
§ 11 Meldeschluss
Meldeschluss für die vorgenannten
Turniere ist 30 Tage vor Kongressbeginn. Diese Frist ist gewahrt, wenn das
Start- und Reuegeld fristgerecht auf dem in der Ausschreibung angegebenen Konto
eingegangen ist. Auffüllanträge sind schriftlich ebenfalls bis 30 Tage vor
Kongressbeginn (Poststempel bzw. Faxdatum) an den Landesspielleiter zu richten.
§ 12 Auffüllanträge
Über die Auffüllanträge
entscheidet der Landesspielleiter. Die Auffüllungen werden nach DWZ vorgenommen.
Maßgebend ist die aktuelle DWZ bei Meldeschluss.
§ 13 Titelverleihung
Der Sieger des MTA erhält den
Titel "Pfalzmeister 20..".
Er hat das Recht, bei
Länderkämpfen an Brett 1 zu spielen.
§ 14 Qualifikation Rheinland-Pfalz-Meisterschaft
Für die
Rheinland-Pfalz-Meisterschaft des laufenden Jahres qualifiziert sich der
Erstplatzierte des MTA (Pfalzmeister). Sollte der Spieler bereits aus dem
Vorjahr hierfür berechtigt sein, nimmt der Nächstplatzierte an der
Rheinland-Pfalz-Meisterschaft teil. Gleiches gilt bei Verzicht eines berechtigten
Spielers und bei zusätzlichen freien Plätzen.
§ 15 Hauptturnier
Spielberechtigt sind alle
Mitglieder von Vereinen des Deutschen Schachbundes (DSB). Aufstiegsberechtigt
in das MAT sind nur Spieler die einem Verein des PSB als aktive Spieler
angehören. Gespielt werden sieben Runden nach "Schweizer-System". Bei
mehr als 24 Teilnehmern werden zwei, bei mehr als 48 Teilnehmern drei bis max. fünf Gruppen unter
Berücksichtigung der DWZ und der Vereinszugehörigkeit gebildet.
§ 16 Frauenturnier
Bei Kongressbeginn wird im
Einvernehmen zwischen dem Landesspielleiter, der/dem Referentin/Referenten für
Frauenschach und den Teilnehmerinnen der Austragungsmodus für das Frauenturnier
festgelegt. Wird keine Einigung erzielt, entscheidet der Landesspielleiter über
den Austragungsmodus. Die Siegerin erhält den Titel "Pfalzmeisterin
20.." und hat das Recht bei Länderkämpfen am ersten Frauenbrett zu
spielen.
§ 17 Seniorenturnier
Spielberechtigt sind alle Spieler,
die im Kongressjahr das 60. Lebensjahr und Spielerinnen, die das 55. Lebensjahr
vollendet haben bzw. vollenden werden. Gespielt werden sieben Runden nach
Schweizer System, bei weniger als neun Teilnehmern ein Rundenturnier. Pro Tag
wird nur eine Runde gespielt.
Der bestplatzierte Pfälzer
Teilnehmer erhält den Titel „Pfalzmeister der Senioren 20..“
Der bestplatzierte pfälzische
Teilnehmer, der im Kongressjahr das 75. Lebensjahr vollendet hat bzw.
vollendet, erhält den Titel „Pfalzmeister der Nestoren 20..“
§ 18 Blitzeinzelmeisterschaft
Gespielt werden bis zu 25 Runden
nach Schweizer System bzw. verzögertem Schweizer System. Bei verzögertem
Schweizer System werden die letzten drei Runden ohne Verzögerung gespielt. Der
Sieger erhält den Titel "Pfälzischer Blitz-Einzelmeister 20..". Er,
sowie die Nächstplatzierten, vertreten die Pfalz bei den
"Rheinland-Pfälzischen Blitz - Einzelmeisterschaften" (Zuteilung nach
der TO SBRP).
§ 19 Schnellschach - Einzelmeisterschaft
Es werden Gruppen von ca. 20
Spielern gebildet. Die Gruppeneinteilung erfolgt nach:
1. DWZ, 2. Einschätzung durch die
Turnierleitung (ein Protest hierzu ist nicht möglich). Gespielt werden sieben Runden
Schweizer System nach den Schnellschach- Regeln der FIDE. Der Sieger erhält den
Titel "Pfälzischer Schnellschach Meister 20..". Er, sowie die
Nächstplatzierten, vertreten die Pfalz bei den "Rheinland-Pfälzischen
Schnellschach -Einzelmeisterschaften" (Zuteilung nach der TO SBRP).
§ 20 Mannschaftsblitzmeisterschaft
Spielberechtigt sind
Vierer-Mannschaften der pfälzischen Vereine. Gastspieler sind nicht erlaubt. Gespielt werden bis zu 25
Runden nach Schweizer System bzw. verzögertem Schweizer System. Die letzten
drei Runden werden bei verzögertem Schweizer System ohne Verzögerung gespielt.
Für die Preisverteilung erfolgt
eine Einteilung in drei Spielklassen:
Klasse A: Bundesliga, Oberliga, Rheinland-Pfalz-Ligen
Klasse B: 1. Pfalzliga, 2. Pfalzliga
Klasse C: Bezirksliga, Bezirksklasse, Kreisklasse
Die Siegermannschaft, sowie die
Nächstplatzierten Mannschaften, vertreten die Pfalz bei den
"Rheinland-Pfälzischen Mannschaftsblitzmeisterschaften" (Zuteilung
nach der TO SBRP ).
§ 21 Jugendturniere
Den Jugendspielbetrieb regelt die
Schachjugend Pfalz (SJP).
§ 22 Bezirkseinzelmeisterschaften
Spielberechtigt sind alle Spieler,
die einem Verein des Bezirkes als aktive Spieler angehören. Den Austragungsort
legt die Bezirksversammlung fest. Die Sieger erhalten den Titel
"Bezirkseinzelmeister 20.." und die Teilnahmeberechtigung für das
nächste MAT.
§ 23 Zusätzliche Turniere
Bei Bedarf können die Spielleiter
zusätzliche Turniere für ihren Bereich organisieren.
§ 24 Pokal-Einzelmeisterschaften (Dähne Pokal)
Abs. 1: Die Pokalmeisterschaft wird jährlich
ausgetragen. Die Austragung erfolgt im KO-System.
Abs. 2: Die Vorrunde wird auf Bezirksebene
durchgeführt. Die Startgelder erheben die Bezirke.
Abs. 3: Die Endrunden mit den fünf
Bezirks-Siegern oder deren Vertretern und den beiden Vorjahresfinalisten finden
an einem zentralen Ort statt. Dem Bezirk II/III steht ein 2. Teilnehmer zu.
Abs. 4: Wird ein Vorjahresfinalist erneut
Bezirkspokalsieger nimmt sein Endspielgegner oder in dessen Verhinderungsfall
ein von dessen Bezirk nominierter Vertreter teil.
Abs. 5: Planung, Durchführung und
Termingestaltung der Endrunde obliegen dem
Landesspielleiter.
Abs. 6: Die
Bedenkzeit beträgt für alle Runden zwei Stunden
Für 40 Züge, danach 30 Min. für den Rest der Partie
nach § 10 FIDE-Regeln.
Abs. 7: Endet eine Partie remis, so werden
zwei Blitzpartien gespielt. Bei erneutem Gleichstand entscheidet die nächste
Gewinnpartie. Die Farbverteilung wechselt.
Abs. 8: Der Turniersieger erhält außer Pokal
und Urkunde den Titel "Pfälzischer-Pokal-Meister 20.." und vertritt
den PSB bei den "Rheinland-Pfalz-Pokal-Meisterschaften".
§ 25 Anmerkung zu den Turnieren
Es wird erwartet, dass Spieler,
die sich für eines der angegebenen Turniere gemeldet haben, auch daran teilnehmen
und es zu Ende spielen. Bei Nichtantreten oder Rücktritt vom Turnier muss eine
Bestrafung gemäß §§ 45 und 46 erfolgen,
sofern keine rechtzeitige und begründete Abmeldung beim Turnierleiter erfolgte.
§ 26 Mannschaftskämpfe
Abs. 1: Spieljahr
Das Spieljahr beginnt am 01. Juli
und endet am 30. Juni des folgenden Jahres.
Abs. 2: Teilnahmeberechtigung
An den Mannschaftskämpfen können
nur Vereinsmannschaften teilnehmen. Es wird mit Achtermannschaften gespielt.
Mindestens die Hälfte der Spieler müssen bei einem Mannschaftskampf anwesend
sein, sonst gilt die Mannschaft als nicht angetreten (Wertung 0:8).
Abs. 3: Nichtantritt
Unsportlicher Nichtantritt (z.B.
nicht entschuldigter oder nicht ausreichend entschuldigter Nichtantritt) zu
einem festgesetzten oder vereinbarten Termin gilt als Verstoß gegen die TO und
wird neben den turnierrechtlichen Folgen (0 : 8 Wertung) mit einem Bußgeld gemäß der §§ 45 und 46 geahndet. Das
Gleiche gilt, wenn Ergebnisse ohne Aufnahme der Partie abgesprochen werden. Ein
entschuldigter Nichtantritt führt zu einem
reduzierten Bußgeld.
Abs. 4: Mehrfacher Nichtantritt
Vereine, deren Mannschaften aus
von ihnen zu vertretenden Gründen während eines Spieljahres mehrmals nicht
antreten, machen sich eines groben Verschuldens gegen die TO und die guten
Sitten im Schachsport schuldig. Tritt eine Mannschaft aus von ihr zu vertretenden
Gründen zum zweiten Mal nicht an, so wird sie von den weiteren Kämpfen
ausgeschlossen. Alle bis dahin gespielten Kämpfe werden genullt. Die Mannschaft
steigt ab.
Abs. 5: Keine Ansprüche Dritter
Für Dritte, die nach Wertung gemäß
§ 26 Abs. 3 und 4 geschädigt werden, entstehen keine Rechtsansprüche.
Abs. 6: Teilnahme mehrerer Mannschaften
Spielen mehrere Mannschaften eines
Vereines in der gleichen Klasse, müssen sie in den ersten Runden gegeneinander
spielen.
Abs. 7: Ausländerregelung
Bei Mannschaftskämpfen dürfen pro
Mannschaft nur zwei Spieler eingesetzt werden, die nicht die Staatsangehörigkeit
eines EU-Landes besitzen. Staatsangehörige eines Mitgliedslandes des Europäischen
Wirtschaftsraumes (EWR-Land) und Staatsangehörige eines EU-Landes besitzen und
ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, fallen nicht unter diese Regelung
und können mit Zustimmung des zuständigen Spielleiters eingesetzt werden. Spieler
ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die mindestens fünf Jahre ununterbrochen für
einen deutschen Verein spielberechtigt waren, davon mindestens drei Jahre als
Jugendliche, sind deutschen Spielern gleichgestellt. Bei zehnjähriger
ununterbrochener Spielberechtigung für einen deutschen Verein ist die
dreijährige Jugendspielzeit nicht erforderlich, sofern der Spieler nach den
Bestimmungen der FIDE bei offiziellen FIDE-Mannschaftswettbewerben für den DSB
spielberechtigt ist.
Abs. 8: Vereinswechsel
Vereinswechsel ist in den Monaten
Mai und Juni ohne Sperre möglich. Der Antrag auf Ausstellung einer Spielgenehmigung
muss bis zum Ablauf der Wechselfrist (Poststempel 30.06.) beim zuständigen
Referenten für Spielgenehmigungen gestellt werden. In den übrigen Monaten tritt
automatisch eine Sperre von 3 Monaten in Kraft (gerechnet vom Tag der
schriftlichen Abmeldung beim Referenten für Spielgenehmigungen), jedoch kann
ein Spieler während eines Spieljahres nur für einen deutschen Verein
Mannschaftskämpfe bestreiten. Spieler, welche in mehreren Vereinen Mitglied
sind, sind nur für den Verein an offiziellen Turnieren des PSB spielberechtigt,
für den sie eine Spielerlaubnis besitzen.
Abs. 9: Mannschaftsmeldung/Brettfolge/Nachmeldung
Die Mannschaftsmeldung erfolgt mit
Namensnennung in der Brettfolge einschließlich etwaiger Ersatzspieler an den
zuständigen Turnierleiter. Tritt ein Spieler nicht an, so wird dies gem. § 46e)
geahndet.
Ersatzspieler dürfen nur für eine
bestimmte Mannschaft, nicht aber für mehrere Mannschaften gleichzeitig gemeldet
werden.
Geht termingemäß keine Meldung
ein, wird vom Spielleiter eine Nachfrist gesetzt. Wird auch diese nicht wahrgenommen,
wird die Mannschaft vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Die Klasse spielt mit reduzierter
Mannschaftsanzahl.
Die Brettfolge darf für Stamm - und Ersatzspieler während
einer Spielzeit nur um einen Platz (nach oben oder unten) verändert werden.
Nachmeldungen sind bis zum
festgesetzten Termin der drittletzten Runde an jedem Brett zulässig. Nachmeldungen
sind mindestens 8 Tage vor dem geplanten Einsatz beim zuständigen Referenten
für Spielgenehmigungen vorzunehmen. Dieser stellt eine vorläufige Spielgenehmigung
aus, die beim Einsatz des nachgemeldeten Spielers vorzulegen ist. Der
zuständige Spielleiter wird innerhalb der oben genannten Frist vom zuständigen
Referenten für Spielgenehmigungen von der Erteilung der vorläufigen
Spielerlaubnis informiert. Das Nachmelden von Spielern, die eine Spielgenehmigung
besitzen, ist jederzeit beim zuständigen Spielleiter möglich.
Abs. 10: Ersatzspieler
Fehlen
Stammspieler, können Bretter hinter den Stammspielern durch Ersatzspieler unter
Beachtung von Abs. 9 besetzt werden.
Hierbei
gilt folgende Reihenfolge:
1.
Ersatzspieler der betreffenden Mannschaft
(i. d. Regel ab Brett 9): Diese Spieler können beliebig oft in dieser
Mannschaft bzw. drei Mal in einer höheren Mannschaft eingesetzt werden.
2.
Spieler aus tieferen Mannschaften
in der Reihenfolge: a) der Mannschaftsnummer, b) der Brettnummer der unteren
Mannschaften. Diese dürfen insgesamt höchstens drei Mal in höheren Mannschaften
eingesetzt werden. Nach dem dritten Einsatz sind sie nur noch in der Mannschaft
spielberechtigt, in der sie gemeldet sind.
Nur bei nachweisbaren Härtefällen kann ein Spieler einer unteren
Mannschaft für eine höhere Mannschaft nachgemeldet werden. Dazu bedarf es der
Genehmigung durch den Spielleiter, die mindestens 14 Tage vor dem geplanten
Einsatz einzuholen ist.
Spieler dürfen nicht am selben Tag in mehreren Mannschaften nominiert
werden. Spieler dürfen nicht in derselben Runde in zwei Mannschaften derselben
Klasse eingesetzt werden.
Abs. 11: Besonderheiten für Vereine mit
Mannschaften in der Bundesliga und Oberliga
Für Vereine, die mit Mannschaften
sowohl in der Bundesliga und/oder der Oberliga als auch im PSB spielen, gilt
folgende Besonderheit:
Wird ein Spieler einer unteren
Mannschaft mehr als drei Mal als Ersatz in der Bundesligamannschaft/Oberliga nominiert,
ist er auf PSB-Ebene nicht mehr spielberechtigt. Werden nicht mehr spielberechtigte
Spieler eingesetzt, wird der Mannschaftskampf für die betreffende Mannschaft
mit 0:8 Brettpunkten und 0:2 Mannschaftspunkten als verloren gewertet. Im Sinne
dieser Regelung gelten die ersten acht Spieler der höheren Mannschaft als deren
Stammspieler; sie dürfen nur in der höheren Mannschaft eingesetzt werden.
Abs. 12: Klasseneinteilung
Die Mannschaftskämpfe auf
Pfalzebene werden in folgenden Klassen durchgeführt:
a) 1. Pfalzliga
b) 2. Pfalzliga
c)
Bezirksliga
d)
Bezirksklasse
e)
Kreisklasse
f)
Senioren-Pfalzliga
Für die Durchführung der Kämpfe
auf Pfalzebene ist der Landesspielleiter (1. Pfalzliga, 2. Pfalzliga und
Bezirksliga), auf Bezirksebene der Bezirksspielleiter (Bezirks-und
Kreisklasse), für die Senioren-Pfalzliga der Referent für Senioren zuständig.
Der Landesspielleiter kann in
Einzelfällen die Durchführung der Kämpfe der Bezirksliga einem Bezirksspielleiter
übertragen.
a) 1. Pfalzliga
Die Klasse spielt mit 10
Mannschaften ein Rundenturnier. Der Meister steigt in die 2.
Rheinland-Pfalz-Liga Gruppe Süd auf. Die 1. Pfalzliga muss etwaige Absteiger
aus dieser Spielklasse und die Meister der 2. Pfalzliga aufnehmen; danach
richtet sich die Zahl der Absteiger.
b) 2. Pfalzligen
Die 2. Pfalzliga spielt in zwei Gruppen
(Ost und West ) mit je 10 Mannschaften
ein Rundenturnier. Der Gruppe Ost gehören Mannschaften der Bezirksligen Nordost
und Südost, der Gruppe West Mannschaften der Bezirksligen Nordwest und Südwest
an.
Die beiden Meister steigen in die
1. Pfalzliga auf. Die 2. Pfalzligen müssen etwaige Absteiger aus der 1.
Pfalzliga und die Meister der Bezirksligen aufnehmen; danach richtet sich die
Zahl der Absteiger.
c) Bezirksliga
Die Bezirksliga spielt in 4
Gruppen mit je 10 Mannschaften ein Rundenturnier.
Der Gruppe Nordost gehören
Mannschaften des Bezirks II/III, der Gruppe Südost Mannschaften des Bezirkes
IV, der Gruppe Nordwest Mannschaften der Bezirke I und VI, und der Gruppe Südwest
Mannschaften des Bezirkes V an.
Die Meister steigen in die 2. Pfalzliga auf (siehe Buchst. b).
Die Bezirksligen müssen etwaige
Absteiger aus der 2. Pfalzliga und die Bezirksklassenmeister aufnehmen, danach
richtet sich die Zahl der Absteiger. Für Bezirksligen, die sich aus nur einer
Bezirksklasse rekrutieren, kann die jeweilige Bezirksversammlung die
Abstiegsregelung ändern.
d) Bezirksklasse
Diese Klasse trägt je nach Stärke
ein einfaches oder doppeltes Rundenturnier aus. Die Sieger erhalten den Titel
Bezirksmeister 20.. und steigen in die zuständige Bezirksliga auf.
Die Bezirksklassen müssen etwaige
Absteiger aus den Bezirksligen und den (die) Kreisklassenmeister aufnehmen;
danach richtet sich die Zahl der Absteiger.
e) Kreisklasse
Spielmodus wie Bezirksklasse. Die
Sieger erhalten den Titel "Kreisklassenmeister 20.."und steigen in
die Bezirksklasse auf.
f) Senioren –
Pfalzliga
Spielberechtigt sind alle Spieler,
die am 31.12. der Saison das 60. und Spielerinnen, die das 55. Lebensjahr vollendet
haben und im Besitz einer gültigen Spielerlaubnis des PSB sind. Teilnahmeberechtigt
sind alle Vereine des PSB. Gespielt wird mit Vierermannschaften. Aus zwei Vereinen
kann eine Spielgemeinschaft gebildet werden. Gastspieler aus anderen Vereinen
des PSB sind zulässig.
Pro Spiel dürfen maximal zwei
Gastspieler eingesetzt werden.
Für den Einsatz eines Gastspielers
genügt in der Regel das Einverständnis des Spielers. Wenn der Verein, dem der
Spieler angehört, selbst eine Seniorenmannschaft stellt, muss jedoch die Erlaubnis
des Vereins schriftlich vorliegen.
Das Einverständnis eines
Gastspielers und das seines Vereins (falls erforderlich) ist dem PSB bei Abgabe
der Mannschaftsmeldung, bzw. bei einer Nachmeldung vorzulegen.
Der Sieger erhält den Titel
Senioren-Mannschafts-Pfalzmeister 20.. und ist für die
Rheinland-Pfalz-Mannschaftsmeisterschaft der Senioren qualifiziert.
Abs. 13: Aufstiegsregelung
Bei Verzicht des Meisters einer
Klasse geht die Aufstiegsberechtigung an den zum Aufstieg bereiten
Nächstplatzierten weiter (höchstens
bis zu Rang 5).
Abs. 14: Zurückziehen einer Mannschaft
Bis zum 30.06. kann eine
Mannschaft - trotz Klassenerhalt - die nächst tiefere Klasse wählen. Für die
zurückziehende Mannschaft steigt die Mannschaft auf, die in der aufnehmenden
Klasse den 2. Platz belegt hat. Tritt eine Mannschaft nach dem 30.06. zurück,
wird sie ersatzlos gestrichen.
§ 27 Rauchverbot
Bei allen offiziellen Einzel- und
Mannschaftsturnieren des PSB besteht ein absolutes Rauchverbot. Der Heimverein
bzw. der Ausrichter hat dafür Sorge zu tragen, dass Turniere und Mannschaftskämpfe
in Räumen ausgetragen werden können, in denen das Rauchverbot auch gegenüber Zuschauern
und Besuchern durchgesetzt werden kann.
§ 28 Regelungen für das Spiellokal
Das Spiellokal muss eine
ausreichende Größe haben, so dass die Spieler genügend Platz zum Spielen und
zur Bewegung haben.
Das Spiellokal muss mindestens 15
Minuten vor dem festgesetzten Spielbeginn geöffnet sein.
Die Spieltische müssen ausreichend
beleuchtet sein; die Lichtquellen dürfen nicht blenden.
Die Temperatur im Spielsaal sollte
während des gesamten Wettkampfes mind. 19 Grad Celsius betragen.
Im Spielsaal muss Ruhe herrschen.
Es dürfen keine störenden Geräusche aus den Nebenräumen eindringen.
Die Versorgung der Spieler mit
Getränken muss sichergestellt sein.
Spiele und Figuren müssen pro Satz
einheitlich sein und eine blendfreie (matte) Oberfläche haben.
Es sollte möglichst nur ein vom
DSB mit dem Gütesiegel ausgezeichnetes Material verwendet werden.
Gibt es Schwierigkeiten wegen
ungeeigneter Räumlichkeiten oder fehlendem Material, so geht dies immer zu Lasten
des Ausrichters.
§ 29 Spielzeit
Die Spielzeit beträgt:
a) Schachkongress 40 Züge in 2,0 Std.,
Rest 30 Min.
Der Rest
der Partie wird nach § 10 der FIDE-Regeln gespielt.
b) Dähne-Pokal alle Runden 40 Züge in 2,0
Std., Rest 30 Min.
Der Rest
der Partie wird nach § 10 der FIDE-Regeln gespielt.
c) Mannschaftskämpfe
40 Züge in 2,0 Std., danach 20 Züge in 1,0 Std., Rest 30 Min. Der Rest der
Partie wird nach § 10 der FIDE-Regeln gespielt.
Die Uhren sollten bei Spielbeginn
auf 04.00 Uhr gestellt werden.
§ 30 Blitzturniere
Es gelten die Blitzregeln der
FIDE; 5 Minuten pro Spieler und Partie.
Bei Blitzturnieren entscheidet
über Proteste der jeweilige Turnierleiter endgültig.
Ein Rechtsmittel gegen seine
Entscheidung ist nicht gegeben.
Der Turnierleiter hat seine
Entscheidung mündlich zu verkünden und kurz zu begründen.
§ 31 Schnellschach
Es gelten die Schnellschach-Regeln
der FIDE; 15 bis 30 Minuten pro Spieler und Partie.
Bei Schnellturnieren entscheidet
über Proteste der jeweilige Turnierleiter endgültig.
Ein Rechtsmittel gegen seine
Entscheidung ist nicht gegeben.
Der Turnierleiter hat seine
Entscheidung mündlich zu verkünden und kurz zu begründen.
§ 32 Einsätze
Die Einsätze sind vor der ersten
Runde zu entrichten.
Sie betragen:
Mannschaftskämpfe (alle Klassen )
mindestens € 7,50
Dieser Betrag kann durch die
Bezirksversammlung erhöht werden.
Mannschaftsblitzmeisterschaft €
12,50
Mannschaftsblitzmeisterschaft
(reine Jugendmannschaft) € 6,00
Einzelturniere: MTA/MTB € 10,00
MAT
€
10,00
HT, ST, FT € 5,00
Schnellschachmeisterschaft € 5,00
Blitzeinzelmeisterschaft € 5,00
Dähne-Pokal € 2,00
Die Bezirke können die Startgelder
für ihre Einzelturniere durch Beschluss der Bezirksversammlung selbst festlegen.
Die Einsätze für die
Mannschaftskämpfe (alle Klassen) fließen in die Bezirkskasse des für den Verein
zuständigen Bezirkes.
Die Einsätze bei den
Einzelturnieren sind in voller Höhe für den Preisfond zweckgebunden.
§ 33 Reuegeld
Für die vorgenannten
Einzelturniere (außer Dähne-Pokal, Schnellschach, Blitzeinzelmeisterschaft und
Problemschach) € 15,00
Die verfallenen Reuegelder erhöhen
den Preisfond.
§ 34 Wertung
Abs. 1: Einzelturniere
Einzelturniere werden bei
Punktgleichheit grundsätzlich durch Wertung entschieden.
Abs. 1 a: Rundenturniere
Bei Rundenturnieren entscheidet
zunächst die Sonneborn-Berger-Wertung (für jede gewonnene Partie erhält der
Spieler die Gesamtpunktzahl, für jedes Remis die Hälfte der Gesamtpunktzahl des
jeweiligen Gegners als Wertungspunkte), dann die Siegwertung (Anzahl der
Gewinnpartien).
Ergibt auch die Siegwertung
Punktgleichheit auf dem 1. Platz, werden die beiden Spieler zu Siegern erklärt.
Um den Pfalzmeister und den Aufstieg entscheidet ein Stichkampf mit
vertauschten Farben, der bei Remis wiederholt und bei erneutem Gleichstand bis
zur Entscheidung ausgeblitzt wird.
Abs. 1 b: Schweizer - System
Beim Schweizer-System entscheidet
zuerst die modifizierte Buchholzwertung (Summe der Punkte der Gegner, gegen die
gespielt wurde, wobei die niedrigste Punktzahl gestrichen wird), danach die
verfeinerte Buchholzwertung, dann die Siegwertung.
Abs. 2: a)
Mannschaftskämpfe
I. Punktwertung:
Es gilt folgende Wertung :
Mehr
Brettpunkte als der Gegner = 2
Mannschaftspunkte
Gleiche
Brettpunkte wie der Gegner = 1
Mannschaftspunkt
Weniger
Brettpunkte als der Gegner = 0 Mannschaftspunkte
II. Bei Mannschaftskämpfen
entscheiden bei Punktgleichheit zunächst die Brettpunkte aus allen Kämpfen, danach
die Sonneborn-Berger-Wertung, danach die Siegwertung. Ist ein kampfloses
8:0 enthalten, wird dieser Gegner bei keiner der punktgleichen Mannschaften gewertet.
b)
Mannschaftsblitzmeisterschaft
Abs. 1 b
findet Anwendung.
§ 35 Termine
Abs. 1 Auslosung Mannschaftskämpfe
Die Auslosung erfolgt durch den
zuständigen Spielleiter in Anwesenheit von mindestens zwei Mitgliedern des Erweiterten
Präsidiums.
Abs. 2 Festlegung
Die Festlegung der Termine erfolgt
durch den jeweiligen Spielleiter. Mannschaftskämpfe dürfen nicht auf Allerheiligen,
Weihnachten, Neujahr, Palmsonntag, Ostern, Weißen Sonntag, Muttertag und
Pfingsten gelegt werden. Wahltage und der Termin der Pfälzischen
Jugendeinzelmeisterschaften sind freizuhalten.
Der Abstand zwischen zwei Runden
soll in der Regel drei Wochen betragen. Die festgesetzten Termine sind einzuhalten.
Abs. 3 Zentrale letzte Runde
Es ist möglich, die letzte Runde
zentral an einem Ort zu spielen. Dies muss vor Beginn der 1. Runde geregelt und
bei der Auslosung berücksichtigt werden
§ 36 Vor- oder Nachspielen
Abs. 1: Einvernehmen beider Vereine
Im beiderseitigen Einverständnis
ist ein Verlegen möglich. Das Spiel muss bis zum angesetzten Termin
vorgespielt, oder bis zur nächsten Runde nachgespielt sein. Entsprechende
Mitteilung muss dem Spielleiter und dem Ergebnisdienst spätestens drei Tage vor
dem angesetzten Termin zugehen. Die Nachverlegung ist nur mit Genehmigung des
Spielleiters zulässig.
Abs. 2: Verlegung durch Spielleiter
Der zuständige Spielleiter kann
wegen Länderkämpfen oder ähnlichen Anlässen Begegnungen verlegen.
Verlegungen sind frühestmöglich
(mindestens zwei Wochen vor der Runde bzw. dem neuen Spieltermin) den betroffenen
Vereinen bekannt zu geben.
Abs. 3: Letzte Runde
In der letzten Runde sind
keinerlei Verlegungen statthaft.
§ 37 Beginn der Mannschaftskämpfe
Alle Mannschaftskämpfe der 1. und
2. Pfalzliga beginnen um 10.00 Uhr, alle anderen um 9.00 Uhr, sofern nicht im
beiderseitigen Einvernehmen mit schriftlicher Zustimmung des Spielleiters
eine andere Zeit vereinbart worden ist
(Ausnahme letzte Runde).
Ist eine Mannschaft
(Spieler/Spielerin) nach einer Stunde nicht erschienen, ist der Kampf (die Partie)
für die (den) nicht Erschienenen verloren.
Der gastgebende Verein hat an den
Brettern mit gerader Zahl Weiß.
§ 38 Der Mannschaftsführer
Abs. 1: Jede Mannschaft benennt einen
Mannschaftsführer, der auf der Spielberichtskarte zu vermerken ist.
Abs. 2: Dieser muss sich vor Beginn eines
Kampfes davon überzeugen, dass die Aufstellung seiner Mannschaft in
Übereinstimmung mit der TO erfolgt.
Abs. 3: Der Mannschaftsführer der
gastgebenden Mannschaft hat die telefonische und schriftliche Meldung gemäß der
Presseordnung des PSB vorzunehmen. Der Mannschaftsführer der Heimmannschaft hat
ab Bezirksliga aufwärts das Gesamtergebnis mit Einzelergebnissen an den
Pressewart des PSB zu melden. Die telef. Meldung des Gesamtergebnisses an den
zuständigen Bezirks- oder Landesspielleiter kann von diesen mit den betroffenen
Vereinen vereinbart werden.
Abs. 4: Der Mannschaftsführer darf seine
Spieler zur Partieaufgabe, Fortsetzung des Kampfes oder Annahme eines
Remisvorschlages ermahnen und zur Abgabe eines Remisangebotes raten.
Abs. 5: Er muss die Spielberichtskarte mit
unterzeichnen und kontrollieren, dass seine abgegebene Mannschaftsaufstellung
ordnungsgemäß auf die Spielberichtskarte übertragen wurde (incl. Spielberechtigungsnummer).
§ 39 Der vom Heimverein zu stellende Schiedsrichter eines Mannschaftskampfes
Abs. 1: Stellung des Schiedsrichters
Bei jedem Mannschaftskampf ist vom
Veranstalter (Heimverein) ein Schiedsrichter zu stellen.
Bei der Fülle der Aufgaben eines
Schiedsrichters versteht es sich von selbst, dass er kein Spieler sein sollte.
Ist der Schiedsrichter
gleichzeitig Spieler, geht seine Inanspruchnahme als Schiedsrichter nicht zu
Lasten seiner Bedenkzeit. Er ist deshalb berechtigt, in solchen Fällen seine
Uhr abzustellen.
Abs. 2: Aufgaben des Schiedsrichters
Der Schiedsrichter nimmt
nachstehende Aufgaben zweckmäßig in folgender Reihenfolge wahr:
a) Aufgaben vor dem Kampf
1. Rechtzeitig
anwesend sein.
2. Überprüfung der
Lokalitäten in Bezug auf evtl. Störquellen, Lichtverhältnisse und Raumtemperatur.
3. Kontrolle der
Vollständigkeit und Richtigkeit des Spiel- und Organisationsmaterials, einschließlich
des vorgesehenen Ersatzes (u.a. Figuren, Uhren, Bretter, Partieformulare und
Schreibunterlagen).
4. Der Schiedsrichter stellt
sich den Mannschaften vor.
5. Von beiden
Mannschaftsführern die Mannschaftsaufstellung anfordern und kontrollieren.
6. Die
Mannschaftsaufstellungen bekannt geben.
7. Pünktlich die Uhren
anstellen bzw. die Uhren von Weiß starten lassen. Fehlt eine Mannschaftsaufstellung,
wird lediglich die Kontrolluhr in Gang gesetzt und die bis zur Abgabe der
Aufstellung verbrauchte Zeit jedem Mitglied der verspätet erschienen Mannschaft
hinzugerechnet.
b) Aufgaben
während des Kampfes
1. Der Schiedsrichter hat Regelverstöße festzustellen und
zu
ahnden.
2. Nach Ablauf
von vollen Stunden die Uhren kontrollieren. Eine Schachuhr mit einem offensichtlichen
Mangel muss ersetzt werden. Der Schiedsrichter bestimmt nach bestem Ermessen,
auf welche Zeiten die Ersatzuhr zu stellen ist.
3. Schiedsrichter und auch
alle anderen Personen (andere Spieler, Mannschaftsführer, Zuschauer) dürfen
nicht darauf aufmerksam machen, wenn ein Spieler vergessen hat, seine Uhr zu
drücken.
4. In Streitfällen muss der
Schiedsrichter eine Entscheidung treffen. Die Entscheidung muss begründet werden.
5. Darauf achten, dass
während der Partie keine unnötigen Diskussionen, auch nicht zwischen Spielern
entstehen.
6. Wenn bei Zeitnot die
Spieler nicht mehr mitschreiben, muss der Schiedsrichter Kontrolle ausüben und
gegebenenfalls auf Zeitüberschreitung erkennen. Bei mehreren Zeitnotpartien
frühzeitig Hilfskräfte zum Mitschreiben benennen. Es dürfen nur autorisierte
Personen mitschreiben.
7. Kontrolle, ob die
Spieler ihre Züge in algebraischer Notation und lesbarer Form, Zug für Zug,
aufschreiben.
8. Der Schiedsrichter hat
bis zum Ende des Mannschaftskampfes anwesend zu sein.
Ist dies nicht möglich,
muss vom Heimverein ein anderer Schiedsrichter als Ersatz gestellt werden.
c) Aufgaben nach dem Kampf
1. Spielbericht
ausfüllen und mit den Mannschaftsführern unterschreiben. Die Namen von
Schiedsrichtern und Mannschaftsführern müssen klar erkennbar sein.
2. Bei angekündigten oder
eingelegten Protesten unverzüglich einen schriftlichen Bericht anfertigen und
dem zuständigen Spielleiter zusenden.
.
Abs. 3:
Der Spielleiter kann
Schiedsrichter mit der Turnierleitung beauftragen.
§ 40 Mannschaftsaufstellungen
Abs. 1: Abgabe der Mannschaftsaufstellungen
Nach Abgabe der
Mannschaftsaufstellungen an den Schiedsrichter sind keine Änderungen derselben
mehr möglich. Ausnahme: Beide Mannschaftsführer stimmen vor der Bekanntgabe der
Mannschaftsaufstellungen einer Umstellung der Mannschaften zu. Stellen vor
Spielbeginn der Schiedsrichter oder ein Mannschaftsführer die Inkorrektheit
einer Mannschaftsaufstellung fest, so ist dies mit dem entsprechenden
Partieverlust gemäß Abs. 4 zu ahnden.
Abs. 2: Feststellung einer falschen
Mannschaftsaufstellung nach Spielbeginn.
Wird eine falsche
Mannschaftsaufstellung von irgendeiner Seite nach Spielbeginn festgestellt, so
hat dies zunächst auf die Durchführung des Mannschaftskampfes keinen Einfluss.
Der Mannschaftskampf wird fortgesetzt. Die Feststellung der fehlerhaften
Mannschaftsaufstellung ist auf der Spielberichtskarte zu vermerken.
Abs. 3: Maßnahmen des Bezirks- bzw. des
Landesspielleiters
Falsche Mannschaftsaufstellungen
sind von den Spielleitern mit Geldbußen entsprechend dieser TO zu ahnden.
Abs. 4: Auswirkungen
auf das Ergebnis des Mannschaftskampfes
a) Bei Einsatz eines nicht
spielberechtigten Spielers werden ab dem betroffenen Brett alle Partien mit 0:1
Brettpunkten für den Gegner gewertet, vorausgesetzt, dass dessen Aufstellung korrekt
war.
b) Bei fehlerhafter
Brettfolge werden alle Partien von dem Brett an, an dem der Spieler platziert
ist, bis zu dem Brett, an dem er eingesetzt wird, mit 0:1 Brettpunkten für den
Gegner gewertet.
(Beispiel 1: Spieler an Brett 5 gemeldet und
spielt an Brett 2; Bretter 2 bis 5 werden genullt.)
(Beispiel 2: Spieler an Brett 5 gemeldet
und spielt an Brett 7; Bretter 5 bis 7 werden genullt.)
§ 41 Proteste
a) Einlegung:
Gegen
Entscheidungen des Schiedsrichters oder bei dessen Versagen kann Protest
eingelegt werden. Dieser muss begründet werden und
-
bei Mannschaftskämpfen innerhalb von 8 Tagen (Poststempel)
-
bei Einzelturnieren bis zum Beginn der nächsten Runde schriftlich beim
zuständigen Spielleiter eingereicht werden.
b) Protestgebühr:
Innerhalb der Einlegungsfrist von
8 Tagen ist die Protestgebühr von € 20 einzuzahlen. Die Einzahlung kann dadurch
erfolgen, dass ein Scheck über die Protestgebühr innerhalb der 8-Tages-Frist
beim zuständigen Spielleiter eingeht oder der Betrag innerhalb der gleichen
Frist auf ein Konto des PSB überwiesen wird.
Für die Rechtzeitigkeit im letzten
Fall ist das Datum des Einganges der Überweisung bei der beauftragten Bank
maßgeblich.
Wird dem Protest stattgegeben,
wird die Gebühr erstattet.
c) Protestberechtigter:
Grundsätzlich kann ein Protest bei
Mannschaftskämpfen nur von dem satzungsgemäß zur gesetzlichen Vertretung des
Vereines befugten Organ ( z.B. 1. oder 2. Vorsitzender) eingelegt werden.
d) Begründung des Protestes:
Die Begründung des Protestes hat
bei Mannschaftskämpfen innerhalb einer weiteren Frist von 6 Tagen (Poststempel)
zu erfolgen. Die 6-Tagesfrist errechnet sich ab dem Tag der Aufgabe des Protestes
zur Post.
§ 42 Widerspruch
Gegen die Entscheidung des
Bezirks- bzw. des Landesspielleiters kann in der gleichen Frist Widerspruch
beim Schiedsgericht erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Präsident
des PSB einzulegen.
Diesem Widerspruch ist eine Gebühr
von € 50 beizufügen, anderenfalls gilt der Widerspruch als nicht eingegangen.
Im Übrigen gilt § 41 entsprechend.
§ 43 Keine aufschiebende Wirkung
Proteste und Widersprüche haben
keine aufschiebende Wirkung.
Auf Anordnung des Schiedsrichters
ist eine strittige Partie weiter zu spielen.
§ 44 Schiedsgericht ( vgl. § 10 der Satzung des PSB)
Abs. 1: Zusammensetzung des Schiedsgerichtes
Das Schiedsgericht setzt sich
zusammen aus einem Vorsitzenden und aus einem stellvertretenden Vorsitzenden,
die beide Volljuristen sein sollten, und aus den fünf Bezirksspielleitern (im
Verhinderungsfalle bzw. bei Besorgnis der Befangenheit kann der Präsident des
PSB andere Personen benennen).
Das Schiedsgericht tagt in der
Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Ist der 1. Vorsitzende verhindert,
übernimmt der stellvertretende Vorsitzende den Vorsitz des Schiedsgerichts. Ist
auch der stellvertretende Vorsitzende verhindert, bestimmt der Präsident des
PSB für den konkreten Schiedsgerichtsfall einen anderen Schiedsgerichts-Vorsitzenden.
Ebenso benennt der Präsident des PSB die beiden Beisitzer, in der Regel aus dem
Kreis der Bezirksspielleiter. Dabei sollen die Leiter derjenigen Bezirke nicht
berufen werden, deren Mannschaften an dem Protestfall beteiligt sind.
Abs. 2: Sonderregelung beim Kongress
Beim Kongress wird von den
Kongressteilnehmern ein Schiedsgericht mit einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden
Vorsitzenden und 6 Beisitzern gewählt, von denen mindestens zwei aus dem
MTA/MTB sein sollten.
Das Schiedsgericht tritt mit einem
Vorsitzenden und zwei Beisitzern zusammen.
Die Zusammensetzung des
Schiedsgerichtes bestimmt der Landesspielleiter oder sein bestellter Vertreter.
Dabei dürfen solche Mitglieder
nicht berufen werden, die in der zu entscheidenden Sache direkt oder indirekt
betroffen, oder aus sonstigen Gründen befangen sind.
Lässt sich insoweit das
Schiedsgericht nicht ausreichend besetzen, sind Ersatzmitglieder nachzuwählen.
Beim Schachkongress beträgt die
Protestgebühr für Erwachsene € 20, für Jugendliche € 10.
Die Entscheidungen des
Schiedsgerichtes sind endgültig.
§ 45 Allgemeine Strafen
Verstöße gegen die TO können
bestraft werden:
1. Vom Schiedsrichter (auch
vom Heimverein zu stellender Leiter eines Mannschaftskampfes):
a) Ermahnung
b) Verwarnung
c) Verweis
d)
Zeitstrafen gemäß FIDE-Regeln
e)
Annullierung von Spielergebnissen und Neuansetzung von
einzelnen Partien und Mannschaftskämpfen
f) Erkennen auf Verlust von Partien
g) Anordnung, den Spielraum zu
verlassen
h)
Anordnung, den Zuschauerraum zu verlassen
2. Vom
Bezirks- und Landesspielleiter über Nr. 1 hinaus:
a) Punktabzug
b) Geldbußen bis zu € 100 (nur
für Mitglieder gemäß § 4 Absatz 1)
c) Zwangsabstieg (bei
zweifachem schuldhaften Nichtantritt)
3. Vom
Erweiterten Präsidium über Nr. 1 und 2 hinaus:
a) Geldbußen bis zu € 250
b) Spielsperre bis zu drei
Jahren
4. Vom Referenten für
Datenverarbeitung und Spielerlaubnisfragen: Einziehung einer ordnungswidrig
erlangten vorläufigen Spielerlaubnis.
Spielsperren
können für Veranstaltungen des PSB auch gegenüber Personen verhängt werden, die
nicht Mitglied in einem Verein des PSB sind.
5. Einsprüche haben keine
aufschiebende Wirkung. Das Schiedsgericht kann auf Antrag des Betroffenen die
aufschiebende Wirkung anordnen und in besonderen Fällen Ausnahmespielgenehmigungen
erteilen.
§ 46 Einzelne Strafen
Je nach Art des Verstoßes können
mehrere Strafen ausgesprochen werden.
a) erstmalige
unvollständige oder verspätete Berichterstattung €
7,50
b) Nicht
ausreichend begründeter Nichtantritt während eines Einzelturniers € 15,00
c) Entschuldigtes
Nichtantreten zu einem Mannschaftskampf je Straßenentfernungskilometer € 1,00
mindestens €
25,00
d) dto.
"unsportliches" Nichtantreten (ohne vorherige Absage beim
Turnierleiter und Gegner) je Straßenentfernungskilometer € 2,00
mindestens €
100,00
e) Nichtantritt eines Spielers an Brett 1 oder 2: € 20,00
Nichtantritt eines Spielers an einem anderen Brett (sofern an einem
Brett dahinter ein Spieler der gleichen Mannschaft antritt): €
10,00
Anmerkung: Vollständiges Aufrücken der Mannschaft wird nicht mit
Bußgeld bestraft.
f) Zurückziehen der Mannschaft während
der Spielzeit €
50,00
Diese Regel gilt nicht für die letztgemeldete Mannschaft eines Vereines
in der Bezirks- oder Kreisklasse bei begründetem schriftlichem Antrag.
g) Fahrlässiges
Aufstellen eines in der betreffenden Klasse nicht mehr spielberechtigten Spielers
oder ein sonstiger Verstoß gegen die Mannschaftsaufstellung € 15,00
h) Anmerkung:
Hierbei handelt es sich um Regelsätze.
§ 47 Inkrafttreten
Diese TO wurde vom Erweiterten
Präsidium am 15.07.2005 in Grünstadt beschlossen und tritt ab der Saison
2005/2006 in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgt in der „Rochade Europa“, Heft
9/2005.