Wesentliche TO-Änderungen im PSB  zur Saison 2005/2006

Stand: Juli 2005

 

 

§ 28 Regelungen für das Spiellokal

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Das Spiellokal muss mindestens 15 Minuten vor dem festgesetzten Spielbeginn geöffnet sein.

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§ 46 Einzelne Strafen

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e)            Nichtantritt eines Spielers an Brett 1 oder 2:                                                               € 20,00

 

Nichtantritt eines Spielers an einem anderen Brett                                                             € 10,00

(sofern an einem Brett dahinter ein Spieler der gleichen Mannschaft antritt):

 

Anmerkung: Vollständiges Aufrücken der Mannschaft wird nicht mit Bußgeld bestraft.

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