Wesentliche
TO-Änderungen im PSB zur Saison
2005/2006
Stand:
Juli 2005
§ 28 Regelungen für das Spiellokal
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Das Spiellokal muss mindestens 15
Minuten vor dem festgesetzten Spielbeginn geöffnet sein.
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§ 46 Einzelne Strafen
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e) Nichtantritt eines Spielers an Brett 1 oder 2: € 20,00
Nichtantritt eines Spielers an einem anderen Brett € 10,00
(sofern an einem Brett dahinter ein Spieler der gleichen Mannschaft antritt):
Anmerkung: Vollständiges Aufrücken
der Mannschaft wird nicht mit Bußgeld bestraft.
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