§ 10 Abs. 4 „Das Erweiterte Präsidium wird gebildet
aus“ soll wie folgt ergänzt
bzw. geändert werden:
Nr. 6 Referent für Internet
Die
weitere Nummernfolge wird angepasst
§ 10 Abs. 5 „Das Schiedsgericht wird
gebildet aus“ soll in Nr. 3 wie folgt geändert werden:
Zwei
vom Präsidenten für jeden
Schiedsgerichtsfall gesondert zu benennenden Beisitzern.
Anmerkung:
die Bezeichnung 1. Vorsitzender soll durch die zutreffende Bezeichnung
Präsident ersetzt werden.
8. Ausschüsse
§ 26 Spielausschuss
(1)
Zur Beratung des
Präsidiums und des Erweiterten Präsidiums sowie der Mitgliederversammlung des
PSB wird als ständiges Arbeitsgremium ein Spielausschuss eingesetzt.
(2)
Der Spielausschuss soll
mindest einmal jährlich tagen. Die Sitzung sollte so terminiert werden, dass
Turnierordnungsänderungen rechtzeitig vor Beginn des neuen Spieljahres vom
Erweiterten Präsidium beschlossen werden können.
(3)
Aufgaben des
Spielausschusses sind die Beratungen aller Turnierordnungs-fragen auf der Ebene
des PSB und die Vorlage von Änderungsanträgen an das Erweiterte Präsidium des
PSB.
(4)
Der Spielausschuss
besteht aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern:
1. dem Landesspielleiter des PSB als Vorsitzendem,
2. dem Aktivensprecher,
3. den fünf Bezirksspielleitern.
Der Landesspielleiter soll den Referenten
für Frauenschach, den Referenten für Seniorenschach bzw. einen Vertreter der
Schachjugend Pfalz als stimmberechtigte Mitglieder einladen, wenn deren
Zuständigkeitsbereich berührt wird. Ferner können erfahrene Schiedsrichter und
Turnierleiter als Gäste eingeladen werden.
§ 27 Ehrenausschuss
Dem
Ehrenausschuss gehören an:
Das
Nähere regelt die Ehrenordnung.
Anmerkungen:
Der
bisherige Abschnitt 8. Das Schiedsgericht wird Abschnitt 9; die weiteren
Abschnitte werden in der Nummernfolge angepasst.
Der
bisherige § 26 „Zusammensetzung“ wird § 28; die weiteren §§ werden in der
Nummernfolge angepasst.