Der Schachbund Rheinland-Pfalz e.V. (SBRP) und der Saarländische Schachverband 1921 e.V. (SSV) betreiben die Oberliga Südwest (OSW) als gemeinsame höchste Spielklasse.
I Organisation
1. Die OSW wird jährlich in einer Spielklasse mit zehn Mannschaften durchgeführt.
2. Aus der Rheinland-Pfalz-Liga (SBRP) und der Landesliga (SSV) steigt je eine Mannschaft in die OSW auf. Zwei Mannschaften eines Vereins dürfen nicht in der OSW spielen. Aus der OSW steigt mindestens die letztplatzierte Mannschaft ab. Der Abstieg weiterer Mannschaften richtet sich nach dem Abstieg aus der 2. Bundesliga und dem Aufstieg in die OSW. Bis zum 31. Mai kann eine Mannschaft – trotz Klassenerhalt – die nächsttiefere Klasse wählen. Für die zurückziehende Mannschaft steigt die Mannschaft auf, die in der aufnehmenden Klasse den 2. Platz belegt hat. Tritt eine Mannschaft nach dem 31. Mai zurück, bleibt ihr Platz unbesetzt; die Zahl der Absteiger mindert sich entsprechend.
3. Zieht eine Mannschaft trotz Klassenerhalt aus der Bundesliga zurück, wird sie auf Wunsch in die OSW aufgenommen. Dieser Wunsch muss durch den Vorsitzenden des zurückziehenden Vereins bis zum 30. Juni (Eingang) gegenüber dem Spielleiter schriftlich geäußert werden und ist verbindlich. In diesem Fall wird die OSW entsprechend aufgestockt. Die Zahl der Absteiger aus der OSW erhöht sich in der nächsten Saison entsprechend, so dass die Zahl von zehn Mannschaften wieder erreicht wird.
4. Der Sieger der OSW erhält den Titel „Meister der Oberliga Südwest 20..“ und die Berechtigung, in die 2. Bundesliga aufzusteigen. Bei Verzicht oder Nichtaufstieg aus anderen Gründen geht die Berechtigung auf den Zweit- bzw. Drittplatzierten über. Verzichten auch diese, meldet die OSW keinen Aufsteiger. Eine Erklärung über den Verzicht auf den Aufstieg ist dem Turnierleiter der OSW binnen zwei Wochen nach Saisonende bzw. bei den folgenden Mannschaften nach einer vom Turnierleiter der OSW festgelegten Frist schriftlich durch den Vereinsvorsitzenden vorzulegen. Sollte durch den Aufstiegsverzicht aller aufstiegsberechtigten Mannschaften eine sportliche qualifizierte Mannschaft aus der OSW absteigen müssen, wird die Zahl der Mannschaften auf elf aufgestockt. Die Zahl der Absteiger aus der OSW erhöht sich in der nächsten Saison entsprechend, so dass die Zahl von zehn Mannschaften wieder erreicht wird.
5. Die Turnierleitung der OSW obliegt einem vom SBRP bzw. vom SSV benannten Turnierleiter. Die Leitung der Mannschaftskämpfe erfolgt in der Regel durch einen neutralen lizenzierten Schiedsrichter. Der Turnierleiter der OSW regelt auch den Schiedsrichtereinsatz rechtzeitig vor Saisonbeginn. Ferner sorgt er für den Ergebnisdienst und unterrichtet die Vereine sowie die Präsidenten und Landesspielleiter der Verbände nach jedem Spieltag über die Einzelergebnisse, den aktuellen Stand sowie evtl. über besondere Vorkommnisse. Als Protestinstanz muss er innerhalb von vier Wochen nach Eingang des schriftlichen Protestes entscheiden.
6. Die Kosten des Schiedsrichters, Fahrtkosten und Tagegeld entsprechend der „Regelung über den Einsatz von Schiedsrichtern im Bereich der Oberliga Südwest“, werden von den an dem Wettkampf beteiligten Vereinen gleichmäßig getragen und sind an Ort und Stelle auszuzahlen.
7. Ist kein vom Turnierleiter der OSW nominierter lizenzierter SR anwesend, übernehmen die beiden Mannschaftsführer gemeinsam die Wettkampfleitung bis zur Beendigung des Wettkampfes. Bei allen strittigen Fällen zwischen den Mannschaftsführern gilt ein Weiterspielgebot. Der strittige Sachverhalt ist incl. etwaiger sachdienlicher Zeugenaussagen innerhalb von acht Tagen (Poststempel) dem Turnierleiter der Oberliga zur Entscheidung zu übersenden.
8. Den unter I.5. genannten Aufsichtsinstanzen obliegt generell die Verantwortung für einen geordneten, reibungslosen und sportlichen Ablauf der Kämpfe. Sie wachen über die Einhaltung der Spielregeln und der Bestimmungen dieser TO und sorgen dafür, dass Entscheidungen, die sie getroffen haben, durchgesetzt werden.
9. Die Paarungen in allen Turnieren erfolgen durch Auslosung. Die Auslosung erfolgt in den Jahren mit ungerader Endziffer jeweils für zwei Jahre, wobei im zweiten Jahr das Heimrecht wechselt. Ausscheidende Mannschaften werden nach Möglichkeit durch Mannschaften des gleichen Landesverbandes ersetzt.
II Spielregeln
1. Es gelten die FIDE – Schachregeln (FIDE Laws of Chess). Ergänzend dazu sind die Regeln dieser TO anzuwenden.
2. Ändert die FIDE ihre Spielregeln, dann sind diese Änderungen mit Einführung im DSB anzuwenden.
3. Die
Bedenkzeit beträgt 2 Stunden für 40 Züge. Nach der ersten Zeitkontrolle erhält
jeder Spieler für die verbleibenden Züge eine weitere Stunde zu seiner
Restbedenkzeit hinzugefügt. Die Gesamtspieldauer beträgt sechs Stunden ohne
zwischenzeitliche Unterbrechung
III Spielberechtigung
1. Es sind nur Spieler zugelassen, die ordentliches Mitglied eines Vereins der dem SBRP angeschlossenen Regionalverbände bzw. des SSV sind.
2. Pro Mannschaft dürfen nur zwei Spieler eingesetzt werden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitzen. Spieler, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, fallen nicht unter diese Regelung und können auf Antrag mit Genehmigung des zuständigen Spielleiters eingesetzt werden. Diese Genehmigung gilt für die Dauer der Saison, in der sie ausgestellt wurde. Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind deutschen Spielern gleichgestellt, sofern der Spieler nach den Bestimmungen der FIDE bei offiziellen FIDE-Mannschaftswettbewerben für den DSB startberechtigt ist.
3. Es sind nur Spieler spielberechtigt, die für den der OSW angehörenden Verein in der Passliste des DSB eingetragen sind.
4. Zur OSW sind nur Vereinsmannschaften zugelassen.
5. Die schriftliche Meldung einer Mannschaft hat bis zu dem vom Turnierleiter der OSW angegebenen Termin namentlich in der Reihenfolge der acht Stammspieler und bis zu acht Ersatzspielern zu erfolgen. Nach diesem Termin kann die Mannschaftsaufstellung nicht mehr geändert oder ergänzt werden.
6. Eine Mannschaft gilt nach Einsatz der Hälfte ihrer Spieler als angetreten.
7. Die Brettfolge darf am Spieltag gegenüber der gemeldeten Reihenfolge nicht verändert werden. Fehlt ein Spieler, so müssen die Ersatzspieler unter Aufrücken der Mannschaft unten angeschlossen werden. Bei fehlerhafter Brettfolge werden alle Partien ab dem falsch aufgestellten Spieler mit 0-1 für den Gegner gewertet. Werden Bretter frei gelassen, so werden alle Partien ab dem ersten frei gelassenen Brett mit 0-1 für den Gegner gewertet. Lassen beide Mannschaften Bretter frei, so werden die Partien ab den beiderseits betroffenen Brettern für beide Mannschaften verloren gewertet. Ein Brett gilt dann als frei gelassen, wenn der aufgestellte Spieler nicht innerhalb von 60 Minuten nach dem offiziell angesetzten Spielbeginn am Schachbrett eingetroffen ist oder wenn an diesem Brett kein Spieler aufgestellt ist.
8. Der Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers hat den Verlust des gesamten Mannschaftskampfes mit einer Aberkennung aller Brettpunkte zur Folge.
9. Für Vereine, die mit Mannschaften sowohl in der Bundesliga als auch in der OSW spielen, gilt folgende Besonderheit: Nach seiner dritten Nominierung in der Bundesliga ist ein Spieler für die OSW nicht mehr spielberechtigt. Im Sinne dieser Regelung gelten die ersten 8 Spieler der DSB-Rangliste als Stammspieler der Bundesligamannschaft; sie dürfen nur in der Bundesligamannschaft eingesetzt werden.
10. Der Rang der Mannschaften eines Vereins ist zu Beginn des Spieljahres durch Verwendung römischer Ziffern zu bezeichnen. Alle Ersatzspieler gemäß III.5., die in Mannschaften gemeldet sind, die im Bereich des SBRP oder des SSV spielen, dürfen maximal dreimal in der OSW als Ersatzspieler eingesetzt werden.
IV Spielweise
1. Ein Wettkampf kann nur verlegt werden, wenn
a) der neue Termin vor dem angesetzten Termin liegt und
b) der Gegner mit der Verlegung einverstanden ist.
2. Terminverlegungen müssen spätestens zwei Wochen vor dem neuen Termin beim Turnierleiter der OSW zur Zustimmung gemeldet werden.
3. Eine Verlegung von Kämpfen der letzten Runde ist nicht möglich. Das Vor- und Nachspielen von Einzelpartien ist nicht gestattet.
4. Die Wettkämpfe beginnen sonntags um 11 Uhr.
5. Der Turnierleiter der OSW kann Wettkämpfe nachholen lassen.
6. Die Wettkämpfe werden einrundig jeder gegen jeden ausgetragen. Die letzte Runde wird – soweit möglich – zentral an einem Ort gemeinsam gespielt. Wenn bis zum 31. Dezember kein zentraler Austragungsort benannt ist, findet der Spieltag dezentral statt.
7. Der gastgebende Verein ist verpflichtet, zu allen Kämpfen ausreichendes Spiel- und Schreibmaterial sowie Schachuhren zu stellen. Die Figuren müssen pro Satz einheitlich sein. Spielmaterial und Uhren müssen den Anforderungen des DSB entsprechen. Gibt es Schwierigkeiten wegen fehlendem Material, geht das immer zu Lasten des Ausrichters. Die Spieltische müssen ausreichend beleuchtet sein; die Lichtquellen dürfen nicht blenden. Die Temperatur im Spielsaal soll mindestens 19 Grad Celsius betragen. Im Spielsaal muss Ruhe herrschen. Es dürfen keine störenden Geräusche aus Nebenräumen eindringen. Die Versorgung der Spieler und des Schiedsrichters mit Kaffee und nichtalkoholischen Getränken muss sichergestellt sein.
8. Im Turniersaal darf nicht geraucht werden.
9. Im Spielbereich, der gegenüber dem Zuschauerbereich abgegrenzt sein soll und genügend Bewegungsfreiheit für Spieler und Turnierleitung bieten muss, dürfen keine alkoholischen Getränke angeboten oder verzehrt werden.
10. Die Mannschaftsmeldung erfolgt durch den Mannschaftsführer oder einem von ihm schriftlich bevollmächtigten Vertreter spätestens 10 Minuten vor dem festgesetzten Kampfbeginn. Eine spätere Meldung führt zu einem entsprechenden Bedenkzeitabzug bei allen Spielern dieser Mannschaft.
11. Der Schiedsrichter nimmt nachstehende Aufgaben zweckmäßig in folgender Reihenfolge wahr:
1) Feststellung der Turnierbereitschaft (Vorhandensein der Bretter, Uhren, Notationen, Spielberichtsformulare und Spielberechtigungen).
2) Aufforderung an die Mannschaftsführer, die Mannschaftsaufstellungen bekannt zu geben.
3) Entgegennahme der Aufstellungen und Kontrolle der Spielberechtigungen.
4) Verlesen der vollständigen Mannschaftsaufstellungen und Zuweisung der Bretter.
5) Freigabe der Bretter, pünktliches Anstellen der Uhren.
6) Zeitnahme bei der den Kampfbeginn schuldhaft verzögernden Mannschaft (Zeitnahme ist auch bei beiden Mannschaften und auch zeitungleich möglich).
7) Überwachung des turnierordnungsgerechten Verhaltens der Spieler und Entscheidungen über Proteste und sonstige Probleme.
8) Anfertigung und Unterzeichnung eines Spielberichts über den Kampfverlauf (Einzelergebnisse, Gesamtergebnis, Proteste, ...) sowie Einsammeln der Partieformulare.
9) Telefonische Meldung des Zwischenstandes nach der ersten Zeitkontrolle sowie des Gesamtergebnisses und der Einzelergebnisse unverzüglich nach Beendigung des Wettkampfs an den Turnierleiter der OSW.
10) Absenden des Spielberichts und der Partieformulare an die Turnierexekutive oder eine vom Spielleiter benannte Adresse.
12. Die Aufgaben des Mannschaftsführers sind:
1) Das Aufstellen der Mannschaft.
2) Übernahme der Wettkampfleitung gemäß I.7.
3) Mitunterzeichnung des Spielberichts.
13. Der gastgebende Verein hat an den Brettern mit gerader Zahl "weiß".
14. Die Wertung der Kämpfe erfolgt nach Wettkampf- und Brettpunkten. Für einen gewonnenen Kampf werden zwei Wettkampfpunkte gegeben, ein unentschiedener Kampf wird mit einem Punkt bedacht, ein verlorener Kampf bleibt ohne Wettkampfpunkte. Ein Kampf gilt für die Mannschaft als gewonnen, die mehr als vier Brettpunkte erzielt hat. Wenn eine Mannschaft genau vier Brettpunkte erzielt, wird der Kampf für sie als unentschieden gewertet. Brettpunkte sind die Summe der von jeder Mannschaft erreichten Einzelergebnisse.
15. Bei Wettkampfpunkte- und Brettpunktegleichheit nach Turnierschluss wird, sofern es sich um den Auf- oder Abstieg handelt, ein Stichkampf oder ein einrundiges Turnier ausgetragen. Endet der Stichkampf unentschieden, so gilt für diesen Stichkampf die Berliner Wertung. Bei erneutem Gleichstand wird mit vertauschten Farben ein Blitz-Stichkampf ausgetragen, der bei erneutem Gleichstand zur Entscheidung wiederholt wird. Wenn bei Gleichstand in den Mannschaftspunkten in der Brettwertung einer der betroffenen Mannschaften Punkte aus einem kampflosen 8:0 Gewinn enthalten sind, werden sowohl diese Brettpunkte als auch die von der punktgleichen Mannschaft gegen den betreffenden Gegner erzielten Brettpunkte gestrichen.
16. Nichtantritt einer Mannschaft zu einem festgesetzten oder vereinbarten Termin wird mit 0-2 Mannschaftspunkten und 0-8 Brettpunkten für den Gegner gewertet.
17. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen der TO werden die Partien der Schuldigen als verloren gewertet.
18. Tritt eine Mannschaft zum zweiten Mal nicht an, so wird sie von den weiteren Runden ausgeschlossen. Sie steigt in den zuständigen Regionalbereich ab, alle bis dahin gespielten sowie die noch ausstehenden Kämpfe werden mit 0-2 Mannschafts- und 0-8 Brettpunkten gewertet.
V Ahndung von TO-Verstößen (Bußen, Sperren)
Sportliche
Vergehen, d.h. alle Formen unsportlichen Verhaltens aller an der OSW
Beteiligten werden geahndet.
1. Für Proteste und Spruchverfahren stehen folgende Instanzen zur Verfügung:
1) Schiedsrichter,
2) Turnierleiter der OSW,
3) Schiedsgericht.
Für Proteste
sind vorab 50 €
(Turnierleiter der OSW) bzw. 100 €
(Schiedsgericht) als Protestgebühr einzuzahlen.
2. Proteste sind spätestens innerhalb einer Frist von acht Tagen nach Zugang einer Entscheidung schriftlich einzulegen (Poststempel).
3. Der Turnierleiter der OSW ist verpflichtet, Verstöße gegen die TO oder die guten Sitten im Schachsport, sowie Regelwidrigkeiten neben den wertungstechnischen Konsequenzen zu Partien und Wettkämpfen, nach den Bestimmungen dieses Abschnittes durch Bußen zu ahnden.
4. Die Bußen betragen:
- bei unvollständiger oder verspäteter
Berichterstattung, 25,- €,
- dito nach Erinnerung jeweils weitere 50,- €,
- Nichtantritt eines Spielers (offene Bretter) 50,- €,
- Absprachen, um eine Auseinandersetzung am Brett
zu vermeiden 150,- €,
- Vorsätzliches falsches Ausfüllen des
Spielberichts 150,- €,
- Aufstellen eines in der betreffenden
Mannschaft nicht oder
nicht mehr spielberechtigten Spielers 150,-
€.
- Nichtantreten zu einem Mannschaftskampf 300,- €,
- Zurückziehen einer Mannschaft nach dem 31. Mai 150,- €,
- Zurückziehen einer Mannschaft nach dem ersten
Spieltag 300,- €,
5. Die Festsetzung einer Buße ist dem Betroffenen und dem Schatzmeister des zuständigen Landesverbandes mitzuteilen. Gegen die Festsetzung ist der Protest zulässig. Dieser hat keine aufschiebende Wirkung. Die Buße ist innerhalb der Protestfrist zu zahlen.
6. Bei vorliegenden triftigen Gründen (grobe Verstöße gegen die TO, unsportliches Verhalten, Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen) können Einzelspieler mit Geldbußen bis zu 100 €, Vereine mit Geldbußen bis zu 300 €, Verweisen, Verwarnungen, Verlusterklärung von Partien u.a. bis zum Ausschluss bestraft werden.
VI Inkrafttreten
Diese
TO-OSW wurde vom Geschäftsführenden Präsidium (SBRP) und Geschäftsführenden Vorstand
(SSV) beschlossen und tritt nach Veröffentlichung in der Rochade
Rheinland-Pfalz und Rochade Saarland zur Spielsaison 2006/2007 in Kraft.