Pfälzischer
Schachbund e.V. - Turnierordnung
Inhaltsverzeichnis:
Präambel 3
§1 Gliederung des Pfälzischen Schachbundes 3
§2 Vorrang der FIDE-Spielregeln 3
§3 Geltungsbereich 3
§4 Spielberechtigung 3
§5 Pfälzischer Schachkongress 4
§6 Meisterturnier A (MTA) 4
§7 Meisterturnier B (MTB) 4
§8 Meisteranwärterturnier (MAT) 5
§9 Deutsche Wertungszahl Bonus 5
§10 Pausieren / Verlust der Vorberechtigung 5
§11 Meldeschluss 5
§12 Auffüllanträge 5
§13 Titelverleihung 5
§14 Qualifikation Rheinland-Pfalz Meisterschaft 6
§15 Hauptturnier 6
§16 Frauenturnier 6
§17 Seniorenturnier 6
§18 Blitzeinzelmeisterschaft 6
§19 Schnellschach-Einzelmeisterschaft 6
§20 Mannschaftsblitzmeisterschaft 7
§21 Jugendturniere 7
§22 Bezirkseinzelmeisterschaften 7
§23 Zusätzliche Turnier 7
§24 Pokal-Einzelmeisterschaften (Dähnepokal) 7
§25 Anmerkungen zu den Turnieren 8
§26 Mannschaftskämpfe 8
§27 Rauchverbot 11
§28 Regelungen für das Spiellokal 11
§29 Einsätze 12
§30 Reuegeld 12
§31 Wertung 12
§32 Termine 13
§33 Vor- oder Nachspielen 13
§34 Beginn der Mannschaftskämpfe 13
§35 Der Mannschaftsführer 14
§36 Der vom Heimverein zu stellende Schiedsrichter
eines Mannschaftskampfes 14
§37 Mannschaftsaufstellungen 15
§38 Proteste 16
§39 Widerspruch 16
§40 Keine aufschiebende Wirkung 16
§41 Schiedsgericht (vgl. § 10 der Satzung des PSB) 17
§42 Allgemeine Strafen 17
§43 Einzelne Strafen 18
§44 Inkrafttreten 18
Präambel
Es
ist unmöglich, alle "Fälle" die im Zusammenhang mit der Ausübung des
Wettkampfsportes auftreten können zu reglementieren. Deshalb sollte die
sportliche Fairness oberstes Prinzip für jeden Schachspieler sein. Er sollte
bei der Ausübung seines Wettkampfsportes immer den Gesichtspunkt der Partnerschaft
in den Vordergrund stellen.
§ 1 Gliederung des Pfälzischen Schachbundes e.V.
(PSB)
Das
Gebiet des PSB ist zur Durchführung der verschiedenen Turniere in fünf Bezirke
eingeteilt.
Bezirk I Nordwest (Kaiserslautern, Donnersbergkreis, Landkreis
Kaiserslautern, ohne die Verbandsgemeinden Ramstein-Miesenbach, Weilerbach und
Bruchmühlbach-Miesau)
Bezirk
II/III Nordost (Ludwigshafen, Frankenthal, Neustadt und
Speyer, Landkreise Rhein-Pfalz-Kreis und Bad Dürkheim)
Bezirk IV Südost (Landau, Landkreise Südliche Weinstraße und
Germersheim)
Bezirk V Südwest (Pirmasens, Zweibrücken, Landkreis Südwestpfalz)
Bezirk VI West (Landkreis Kusel und die
Verbandsgemeinden Ramstein-
Miesenbach, Weilerbach und Bruchmühlbach-Miesau des
Landkreises Kaiserslautern)
§ 2 Vorrang der FIDE-Spielregeln
Es
wird grundsätzlich nach den Spielregeln des Weltschachbundes (F I D E) gespielt.
Ergänzend
hierzu sind die Regeln der TO des PSB anzuwenden.
§ 3 Geltungsbereich
Diese
TO gilt für alle Turniere im Bereich des PSB. Folgende §§ können durch die Bezirksversammlungen
für ihren Bereich geändert bzw. ergänzt werden: §§ 22, 24 Abs. 6 und 7, 26 Abs.
2 Satz 2, 26 Abs. 12, d, und e , 31, 32, 33 und 36, sowie die Spielzeiten in §
24 Abs. 6 und § 26 Abs. 1. Diese TO gilt auch in vollem Umfang für Vereine und
Spieler, die sich im bezirksverbandsüberschreitenden Spielbetrieb dem PSB
angeschlossen haben (s. § 4 Abs. 4 der Satzung).
§ 4 Spielberechtigung
Zum
Spielbetrieb des PSB sind nur solche Spieler zugelassen, die einem Verein des
PSB als aktive Spieler angehören und nicht in anderen Landesverbänden
spielberechtigt sind, wobei § 26 Abs. 8 dieser TO zu beachten ist. Eine
Ausnahme gilt für das Hauptturnier und das Seniorenturnier des Kongresses. Meister
kann nur werden, wer eine Spielererlaubnis für den PSB besitzt. Bei
Mannschaftskämpfen ist die aktuelle Mitgliederliste des PSB (kann durch
Saisonheft ersetzt werden) bzw. die vorläufige Spielgenehmigung vorzulegen.
Fehlen diese Nachweise, erfolgt - bei entsprechendem Vermerk auf der
Spielberichtskarte durch den Turnierleiter/Schiedsrichter - eine Geldbuße nach
§ 43 g der TO.
§ 5 Pfälzischer Schachkongress
Der Pfälzische Schachkongress findet alljährlich in
der Woche vor Ostern statt und endet am Ostersamstag mit der
Mannschaftsblitzmeisterschaft. Um die Ausrichtung können sich alle Vereine und
Schachabteilungen des PSB bewerben. Über die Vergabe des Kongresses entscheidet
in der Regel 2 Jahre vor der Veranstaltung die Mitgliederversammlung des PSB.
Der Ausrichter erhält vom PSB einen Zuschuss in Höhe des jeweils hierfür im
Haushalt festgesetzten Betrages.
Folgende Turniere kommen zur Austragung:
Meisterturnier A, Meisterturnier B, 2
Meisteranwärterturniere, bis zu 5 Hauptturniere, Frauenmeisterschaft, Senioren-
und Nestorenmeisterschaft, Blitzeinzelmeisterschaft,
Schnellschacheinzelmeisterschaft, Mannschaftsblitzmeisterschaft und
Problemschachmeisterschaft.
Die Spielzeit der erstgenannten Turniere beträgt 40
Züge in 2 Stunden, für den Rest 30 Minuten nach § 10 der FIDE-Regeln
Der Ausrichter kann weitere Turniere (z.B.
Jugendturniere, Offenes Turnier) in das Programm aufnehmen, wenn dadurch die
offiziellen Turniere nicht beeinträchtigt werden.
§ 6 Meisterturnier A ( MTA )
Rundenturnier
mit 10 vorberechtigten Teilnehmern.
Spielberechtigt sind:
Die
zwei bestplatzierten pfälzischen Teilnehmer des letztjährigen MTA der
Rheinland-Pfalz-Meisterschaften.
Die
fünf
Erstplatzierten des vorhergegangenen MTA.
Der
Sieger des "Dähne-Pokals“
Zwei
Aufsteiger aus dem MTB.
Bei
Verzicht bzw. Doppelqualifikationen werden freie Plätze in folgender
Reihenfolge vergeben:
Zwei Bewerber, deren DWZ über dem
Durchschnittsniveau des MTA des Vorjahres liegt, wobei ein Bonus gemäß § 9 zu gewähren
ist,
Teilnehmer des letztjährigen MTA, Plätze 6 bis 8,
maximal zwei nicht qualifizierte PSB-Teilnehmer des
letzten MTA-RLP, die DWZ-besten
MTB-Berechtigten, wobei ein Bonus gemäß
§ 9 zu gewähren ist.
§ 7 Meisterturnier B (MTB)
Rundenturnier
mit 10 vorberechtigten Teilnehmern.
Spielberechtigt sind:
Maximal
zwei weitere pfälzische Teilnehmer am letztjährigen MTA-RLP,
fünf
Absteiger aus dem letztjährigen MTA (Rang 6 bis 10),
zwei
MAT-Sieger des Vorjahres,
ein
Jugendvertreter (in der Regel der Meister U 18 M)
Bei
Verzicht bzw. Doppelqualifikation werden freie Plätze in folgender Reihenfolge
vergeben:
Teilnehmer
des letztjährigen MTB Platz 3 - 4,
Zwei
Bewerber, deren DWZ über dem Durchschnittsniveau des MTB des Vorjahres liegt,
wobei ein Bonus gemäß § 9 zu gewähren ist.
Weitere
pfälzische Teilnehmer am letztjährigen MTA-RLP,
Teilnehmer
des letztjährigen MTB Platz 5 - 8
Pausierer
(MTA-Berechtigte) aus dem Vorjahr,
die
MAT-Berechtigten mit der besten DWZ, wobei ein Bonus gemäß § 9 zu gewähren ist.
§ 8 Meisteranwärterturnier ( MAT )
Das
MAT spielt in zwei gleichberechtigten Gruppen zu je 10 Teilnehmern ein
Rundenturnier.
Spielberechtigt sind:
Plätze
3 bis 9 des letztjährigen MTB,
maximal
fünf Aufsteiger aus den letztjährigen Hauptturnieren,
fünf
Bezirkseinzelmeister (bei Verzicht oder Doppelqualifikation der
Nächstplatzierte); dem Bezirk II/III stehen zwei Plätze zu,
Platz
zwei aus den beiden MAT-Gruppen des Vorjahres.
Bei
Verzicht bzw. Doppelqualifikation werden freie Plätze in folgender Reihenfolge
vergeben:
Weitere
pfälzische Teilnehmer am letztjährigen MTA-RLP,
Platz
10 des letztjährigen MTB,
Plätze
3 bis 5 aus den beiden MAT-Gruppen des Vorjahres,
Pausierer
(MTA- und MTB-Berechtigte) des Vorjahres,
Auffüllbewerber,
wobei ein Bonus gemäß § 9 zu gewähren ist.
Die
Aufteilung der möglichst gleich starken Gruppen erfolgt durch das Los unter
Berücksichtigung der DWZ und der Vereinszugehörigkeit.
§ 9 Deutsche Wertungszahl - Bonus
Auffüllbewerber,
welche an der Bezirkseinzelmeisterschaft des Kongressjahres teilgenommen haben,
erhalten bei der Vergabe der Auffüllplätze einen Bonus von 80 DWZ-Punkten
gegenüber Bewerbern, welche an diesem Turnier nicht teilgenommen haben.
Die gleiche Regelung gilt für pfälzische Mitglieder
des Leistungskaders der Schachjugend RLP.
§ 10 Pausieren / Verlust der
Vorberechtigung
Ein
Pausieren vorberechtigter Spieler ist nicht zulässig. Wer nicht spielt verliert
seine Vorberechtigung für die betreffende Klasse.
Sollte
im folgenden Jahr die nächst tiefere Klasse bereits mit vorberechtigten
Spielern besetzt sein, muss der Pausierer ggf. tiefer spielen.
§ 11 Meldeschluss
Meldeschluss
für die vorgenannten Turniere ist 30 Tage vor Kongressbeginn. Diese Frist ist gewahrt,
wenn das Start- und Reuegeld fristgerecht auf dem in der Ausschreibung
angegebenen Konto eingegangen ist. Auffüllanträge sind schriftlich ebenfalls
bis 30 Tage vor Kongressbeginn (Poststempel bzw. Faxdatum) an den
Landesspielleiter zu richten.
§ 12 Auffüllanträge
Über
die Auffüllanträge entscheidet der Landesspielleiter. Die Auffüllungen werden
nach DWZ vorgenommen. Maßgebend ist die aktuelle DWZ bei Meldeschluss.
§ 13 Titelverleihung
Der
Sieger des MTA erhält den Titel "Pfalzmeister 20..".
Er
hat das Recht, bei Länderkämpfen an Brett 1 zu spielen.
§ 14 Qualifikation
Rheinland-Pfalz-Meisterschaft
Für
die Rheinland-Pfalz-Meisterschaft des laufenden Jahres qualifiziert sich der
Erstplatzierte des MTA (Pfalzmeister). Sollte der Spieler bereits aus dem
Vorjahr hierfür berechtigt sein, nimmt der Nächstplatzierte an der
Rheinland-Pfalz-Meisterschaft teil. Gleiches gilt bei Verzicht eines
berechtigten Spielers und bei zusätzlichen freien Plätzen.
§ 15 Hauptturnier
Spielberechtigt
sind alle Mitglieder von Vereinen des Deutschen Schachbundes (DSB). Aufstiegsberechtigt
in das MAT sind nur Spieler die einem Verein des PSB als aktive Spieler
angehören. Gespielt werden sieben Runden nach "Schweizer-System". Bei
mehr als 24 Teilnehmern werden zwei, bei mehr als 48 Teilnehmern drei bis max. fünf Gruppen unter
Berücksichtigung der DWZ und der Vereinszugehörigkeit gebildet.
§ 16 Frauenturnier
Bei
Kongressbeginn wird im Einvernehmen zwischen dem Landesspielleiter, der/dem
Referentin/Referenten für Frauenschach und den Teilnehmerinnen der
Austragungsmodus für das Frauenturnier festgelegt. Wird keine Einigung erzielt,
entscheidet der Landesspielleiter über den Austragungsmodus. Die Siegerin
erhält den Titel "Pfalzmeisterin 20.." und hat das Recht bei Länderkämpfen
am ersten Frauenbrett zu spielen.
§ 17 Seniorenturnier
Spielberechtigt
sind alle Spieler, die im Kongressjahr das 60. Lebensjahr und Spielerinnen, die
das 55. Lebensjahr vollendet haben bzw. vollenden werden. Gespielt werden
sieben Runden nach Schweizer System, bei weniger als neun Teilnehmern ein Rundenturnier.
Pro Tag wird nur eine Runde gespielt.
Der
bestplatzierte Pfälzer Teilnehmer erhält den Titel „Pfalzmeister der Senioren
20..“
Der
bestplatzierte pfälzische Teilnehmer, der im Kongressjahr das 75. Lebensjahr
vollendet hat bzw. vollendet, erhält den Titel „Pfalzmeister der Nestoren 20..“
§ 18 Blitzeinzelmeisterschaft
Gespielt
werden bis zu 25 Runden nach Schweizer System bzw. verzögertem Schweizer
System. Bei verzögertem Schweizer System werden die letzten zwei Runden ohne
Verzögerung gespielt.
Es
gelten die Blitzregeln der FIDE; 5 Minuten pro Spieler und Partie. Über
Proteste entscheidet der jeweilige Turnierleiter endgültig.
Der
Sieger erhält den Titel "Pfälzischer Blitz-Einzelmeister 20..". Er,
sowie die Nächstplatzierten, vertreten die Pfalz bei den
"Rheinland-Pfälzischen Blitz - Einzelmeisterschaften" (Zuteilung nach
der TO SBRP).
§ 19 Schnellschach -
Einzelmeisterschaft
Es
werden drei Gruppen mit etwa gleicher Spielerzahl gebildet. Die
Gruppeneinteilung erfolgt nach:
1.
DWZ, 2. Einschätzung durch die Turnierleitung (ein Protest hierzu ist nicht
möglich). Gespielt werden sieben Runden Schweizer System nach den Schnellschach- Regeln
der FIDE; 15 – 30 Minuten pro Spieler und Partie. Über Proteste entscheidet der
jeweilige Turnierleiter endgültig.
Der
Sieger erhält den Titel "Pfälzischer Schnellschach Meister 20..". Er,
sowie die Nächstplatzierten, vertreten die Pfalz bei den
"Rheinland-Pfälzischen Schnellschach -Einzelmeisterschaften" (Zuteilung
nach der TO SBRP).
§ 20 Mannschaftsblitzmeisterschaft
Spielberechtigt
sind Vierer-Mannschaften die aus aktiven Spielern eines Vereines bestehen. Die Brettfolge ist beliebig. Ein Spieler
kann nur für eine Mannschaft eingesetzt werden. Ersatzspieler sind zulässig.
Gespielt werden bis zu 25 Runden nach Schweizer System bzw. verzögertem
Schweizer System. Die letzten zwei Runden werden bei verzögertem Schweizer
System ohne Verzögerung gespielt.
Es
gelten die Blitzregeln der FIDE; 5 Minuten pro Spieler und Partie. Über
Proteste entscheidet der jeweilige Turnierleiter endgültig.
Für
die Preisverteilung erfolgt eine Einteilung in drei Spielklassen:
Klasse
A: Bundesliga, Oberliga,
Rheinland-Pfalz-Ligen
Klasse
B: 1. Pfalzliga, 2. Pfalzliga
Klasse
C: Bezirksliga, Bezirksklasse,
Kreisklasse
Die
Siegermannschaft, sowie die Nächstplatzierten Mannschaften, vertreten die Pfalz
bei den "Rheinland-Pfälzischen Mannschaftsblitzmeisterschaften"
(Zuteilung nach der TO SBRP ).
§ 21 Jugendturniere
Den
Jugendspielbetrieb regelt die Schachjugend Pfalz (SJP).
§ 22 Bezirkseinzelmeisterschaften
Spielberechtigt
sind alle Spieler, die einem Verein des Bezirkes als aktive Spieler angehören.
Den Austragungsort legt die Bezirksversammlung fest. Die Sieger erhalten den
Titel "Bezirkseinzelmeister 20.." und die Teilnahmeberechtigung für
das nächste MAT.
§ 23 Zusätzliche Turniere
Bei
Bedarf können die Spielleiter zusätzliche Turniere für ihren Bereich
organisieren.
§ 24 Pokal-Einzelmeisterschaften
(Dähne Pokal)
Abs. 1: Die Pokalmeisterschaft wird jährlich
ausgetragen. Die Austragung erfolgt im KO-System.
Abs. 2: Die Vorrunde wird auf Bezirksebene
durchgeführt. Die Startgelder erheben die Bezirke.
Abs. 3: Die Endrunden mit den fünf Bezirks-Siegern
oder deren Vertretern und den beiden Vorjahresfinalisten finden an einem
zentralen Ort statt. Dem Bezirk II/III steht ein 2. Teilnehmer zu.
Abs. 4: Wird ein Vorjahresfinalist erneut
Bezirkspokalsieger nimmt sein Endspielgegner oder in dessen Verhinderungsfall
ein von dessen Bezirk nominierter Vertreter teil.
Abs. 5: Planung, Durchführung und
Termingestaltung der Endrunde obliegen dem
Landesspielleiter.
Abs. 6: Die Bedenkzeit beträgt für alle Runden zwei
Stunden für 40 Züge, danach 30 Min. für den Rest der Partie
nach § 10 FIDE-Regeln.
Abs. 7: Endet eine Partie remis, so werden zwei
Blitzpartien gespielt. Bei erneutem Gleichstand entscheidet die nächste
Gewinnpartie. Die Farbverteilung wechselt.
Abs. 8: Der Turniersieger erhält außer Pokal und
Urkunde den Titel "Pfälzischer-Pokal-Meister 20.." und vertritt den
PSB bei den "Rheinland-Pfalz-Pokal-Meisterschaften".
§ 25 Anmerkung zu den Turnieren
Es
wird erwartet, dass Spieler, die sich für eines der angegebenen Turniere
gemeldet haben, auch daran teilnehmen und es zu Ende spielen. Bei Nichtantreten
oder Rücktritt vom Turnier muss eine Bestrafung gemäß §§ 42 und 43 erfolgen, sofern keine rechtzeitige und
begründete Abmeldung beim Turnierleiter erfolgte.
§ 26 Mannschaftskämpfe
Abs. 1:Allgemeines
Das
Spieljahr beginnt am 01. Juli und endet am 30. Juni des folgenden Jahres.
Die
Spielzeit beträgt 40 Züge in 2 Stunden, für den Rest 1 Stunde nach §10 der
FIDE-Regeln.
Abs. 2: Teilnahmeberechtigung
An
den Mannschaftskämpfen können nur Vereinsmannschaften teilnehmen. Es wird mit
Achtermannschaften gespielt. Mindestens die Hälfte der Spieler müssen bei einem
Mannschaftskampf anwesend sein, sonst gilt die Mannschaft als nicht angetreten
(Wertung 0:8).
Abs. 3: Nichtantritt
Unsportlicher
Nichtantritt (z.B. nicht entschuldigter oder nicht ausreichend entschuldigter
Nichtantritt) zu einem festgesetzten oder vereinbarten Termin gilt als Verstoß
gegen die TO und wird neben den turnierrechtlichen Folgen (0 : 8 Wertung) mit einem Bußgeld gemäß der §§ 42
und 43 geahndet. Das Gleiche gilt, wenn Ergebnisse ohne Aufnahme der Partie
abgesprochen werden. Ein entschuldigter
Nichtantritt führt zu einem reduzierten Bußgeld.
Abs. 4: Mehrfacher
Nichtantritt
Vereine,
deren Mannschaften aus von ihnen zu vertretenden Gründen während eines
Spieljahres mehrmals nicht antreten, machen sich eines groben Verschuldens
gegen die TO und die guten Sitten im Schachsport schuldig. Tritt eine
Mannschaft aus von ihr zu vertretenden Gründen zum zweiten Mal nicht an, so
wird sie von den weiteren Kämpfen ausgeschlossen. Alle bis dahin gespielten
Kämpfe werden genullt. Die Mannschaft steigt ab.
Abs. 5: Keine
Ansprüche Dritter
Für
Dritte, die nach Wertung gemäß § 26 Abs. 3 und 4 geschädigt werden, entstehen
keine Rechtsansprüche.
Abs. 6: Teilnahme
mehrerer Mannschaften
Spielen
mehrere Mannschaften eines Vereines in der gleichen Klasse, müssen sie in den
ersten Runden gegeneinander spielen.
Abs. 7: Ausländerregelung
Bei
Mannschaftskämpfen dürfen pro Mannschaft nur zwei Spieler eingesetzt werden,
die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitzen. Staatsangehörige
eines Mitgliedslandes des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Land) und
Staatsangehörige eines EU-Landes besitzen und ihren Lebensmittelpunkt in
Deutschland haben, fallen nicht unter diese Regelung und können mit Zustimmung
des zuständigen Spielleiters eingesetzt werden. Spieler ohne deutsche
Staatsangehörigkeit, die mindestens fünf Jahre ununterbrochen für einen
deutschen Verein spielberechtigt waren, davon mindestens drei Jahre als
Jugendliche, sind deutschen Spielern gleichgestellt. Bei zehnjähriger
ununterbrochener Spielberechtigung für einen deutschen Verein ist die
dreijährige Jugendspielzeit nicht erforderlich, sofern der Spieler nach den
Bestimmungen der FIDE bei offiziellen FIDE-Mannschaftswettbewerben für den DSB
spielberechtigt ist.
Abs. 8: Vereinswechsel
Vereinswechsel
ist in den Monaten Mai und Juni ohne Sperre möglich. Der Antrag auf Ausstellung
einer Spielgenehmigung muss bis zum Ablauf der Wechselfrist (Poststempel
30.06.) beim zuständigen Referenten für Spielgenehmigungen gestellt werden. In
den übrigen Monaten tritt automatisch eine Sperre von 3 Monaten in Kraft (gerechnet
vom Tag der schriftlichen Abmeldung beim Referenten für Spielgenehmigungen),
jedoch kann ein Spieler während eines Spieljahres nur für einen deutschen
Verein Mannschaftskämpfe bestreiten. Spieler, welche in mehreren Vereinen
Mitglied sind, sind nur für den Verein an offiziellen Turnieren des PSB
spielberechtigt, für den sie eine Spielerlaubnis besitzen.
Abs. 9: Mannschaftsmeldung/Brettfolge/Nachmeldung
Die
Mannschaftsmeldung erfolgt mit Namensnennung in der Brettfolge einschließlich
etwaiger Ersatzspieler an den zuständigen Turnierleiter. Tritt ein Spieler
nicht an, so wird dies gem. § 43e) geahndet.
Ersatzspieler
dürfen nur für eine bestimmte Mannschaft, nicht aber für mehrere Mannschaften
gleichzeitig gemeldet werden.
Geht
termingemäß keine Meldung ein, wird vom Spielleiter eine Nachfrist gesetzt.
Wird auch diese nicht wahrgenommen, wird die Mannschaft vom Spielbetrieb
ausgeschlossen. Die Klasse spielt mit reduzierter Mannschaftsanzahl.
Die
Brettfolge darf für Stamm - und
Ersatzspieler während einer Spielzeit nur um einen Platz (nach oben oder
unten) verändert werden.
Nachmeldungen
von Spielern ohne Spielgenehmigung sind bis zum festgesetzten Termin der drittletzten
Runde an jedem Brett zulässig. Diese sind mindestens 8 Tage vor dem Einsatz
beim zuständigen Referenten für Spielgenehmigungen vorzunehmen. Dieser stellt
eine vorläufige Spielgenehmigung aus, die beim Einsatz des nachgemeldeten Spielers
vorzulegen ist. Der zuständige Spielleiter wird innerhalb der oben genannten
Frist vom zuständigen Referenten für Spielgenehmigungen von der Erteilung der
vorläufigen Spielgenehmigung informiert. Das Nachmelden von Spielern, die eine
Spielgenehmigung besitzen, ist jederzeit beim zuständigen Spielleiter möglich.
Abs. 10: Ersatzspieler
Fehlen Stammspieler, können Bretter hinter den
Stammspielern durch Ersatzspieler unter Beachtung von Abs. 9 besetzt werden.
Hierbei gilt folgende Reihenfolge:
1.
Ersatzspieler der betreffenden Mannschaft (i. d. Regel ab Brett 9):
Diese Spieler können beliebig oft in dieser Mannschaft bzw. drei Mal in einer
höheren Mannschaft eingesetzt werden.
2.
Spieler aus tieferen Mannschaften in der Reihenfolge: a) der
Mannschaftsnummer, b) der Brettnummer der unteren Mannschaften. Diese dürfen
insgesamt höchstens drei Mal in höheren Mannschaften eingesetzt werden. Nach
dem dritten Einsatz sind sie nur noch in der Mannschaft spielberechtigt, in der
sie gemeldet sind.
Nur bei nachweisbaren
Härtefällen kann ein Spieler einer unteren Mannschaft für eine höhere Mannschaft
nachgemeldet werden. Dazu bedarf es der Genehmigung durch den Spielleiter, die
mindestens 14 Tage vor dem geplanten Einsatz einzuholen ist.
Spieler dürfen nicht am
selben Tag in mehreren Mannschaften nominiert werden. Spieler dürfen nicht in
derselben Runde in zwei Mannschaften derselben Klasse eingesetzt werden.
Abs. 11: Besonderheiten
für Vereine mit Mannschaften in der Bundesliga
Für
Vereine, die mit Mannschaften sowohl in der Bundesliga als auch im PSB spielen,
gilt folgende Besonderheit:
Wird ein Spieler einer unteren Mannschaft mehr als drei Mal
als Ersatz in der Bundesligamannschaft nominiert, ist er auf PSB-Ebene nicht
mehr spielberechtigt. Werden nicht mehr spielberechtigte Spieler eingesetzt,
wird der Mannschaftskampf für die betreffende Mannschaft mit 0:8 Brettpunkten
und 0:2 Mannschaftspunkten als verloren gewertet. Im Sinne dieser Regelung
gelten die ersten acht Spieler der höheren Mannschaft als deren Stammspieler;
sie dürfen nur in der höheren Mannschaft eingesetzt werden.
Abs. 12: Klasseneinteilung
Die
Mannschaftskämpfe auf Pfalzebene werden in folgenden Klassen durchgeführt:
a) 1. Pfalzliga
b)
2. Pfalzliga
c) Bezirksliga
d) Bezirksklasse
e) Kreisklasse
f) Senioren-Pfalzliga
Für
die Durchführung der Kämpfe auf Pfalzebene ist der Landesspielleiter (1.
Pfalzliga, 2. Pfalzliga und Bezirksliga), auf Bezirksebene der
Bezirksspielleiter (Bezirks-und Kreisklasse), für die Senioren-Pfalzliga der
Referent für Seniorenschach zuständig.
Der
Landesspielleiter kann in Einzelfällen die Durchführung der Kämpfe der
Bezirksliga einem Bezirksspielleiter übertragen.
a) 1. Pfalzliga
Die
Klasse spielt mit 10 Mannschaften ein Rundenturnier. Der Meister steigt in die
2. Rheinland-Pfalz-Liga Gruppe Süd auf. Die 1. Pfalzliga muss etwaige Absteiger
aus dieser Spielklasse und die Meister der 2. Pfalzliga aufnehmen; danach
richtet sich die Zahl der Absteiger.
b) 2. Pfalzligen
Die
2. Pfalzliga spielt in zwei Gruppen (Ost
und West ) mit je 10 Mannschaften ein Rundenturnier. Der Gruppe Ost
gehören Mannschaften der Bezirksligen Nordost und Südost, der Gruppe West
Mannschaften der Bezirksligen Nordwest und Südwest an.
Die
beiden Meister steigen in die 1. Pfalzliga auf. Die 2. Pfalzligen müssen
etwaige Absteiger aus der 1. Pfalzliga und die Meister der Bezirksligen
aufnehmen; danach richtet sich die Zahl der Absteiger.
c) Bezirksliga
Die
Bezirksliga spielt in 4 Gruppen mit je 10 Mannschaften ein Rundenturnier.
Der
Gruppe Nordost gehören Mannschaften des Bezirks II/III, der Gruppe Südost
Mannschaften des Bezirkes IV, der Gruppe Nordwest Mannschaften der Bezirke I
und VI, und der Gruppe Südwest Mannschaften des Bezirkes V an.
Die
Meister steigen in die 2. Pfalzliga auf
(siehe Buchst. b).
Die
Bezirksligen müssen etwaige Absteiger aus der 2. Pfalzliga und die
Bezirksklassenmeister aufnehmen, danach richtet sich die Zahl der Absteiger.
Für Bezirksligen, die sich aus nur einer Bezirksklasse rekrutieren, kann die
jeweilige Bezirksversammlung die Abstiegsregelung ändern.
d) Bezirksklasse
Diese
Klasse trägt je nach Stärke ein einfaches oder doppeltes Rundenturnier aus. Die
Sieger erhalten den Titel Bezirksmeister 20.. und steigen in die zuständige
Bezirksliga auf.
Die
Bezirksklassen müssen etwaige Absteiger aus den Bezirksligen und den (die)
Kreisklassenmeister aufnehmen; danach richtet sich die Zahl der Absteiger.
e) Kreisklasse
Spielmodus
wie Bezirksklasse. Die Sieger erhalten den Titel "Kreisklassenmeister
20.."und steigen in die Bezirksklasse auf.
f) Senioren – Pfalzliga
Spielberechtigt sind alle Spieler, die am 31.12. der Saison
das 60. und Spielerinnen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz
einer gültigen Spielerlaubnis des PSB sind. Teilnahmeberechtigt sind alle
Vereine des PSB. Gespielt wird mit Vierermannschaften. Aus zwei Vereinen kann
eine Spielgemeinschaft gebildet werden. Gastspieler aus anderen Vereinen des
PSB sind zulässig.
Pro Spiel dürfen maximal zwei Gastspieler eingesetzt werden.
Für den Einsatz eines Gastspielers genügt in der Regel
dessen Einverständnis. Wenn der Verein, dem der Spieler als aktives Mitglied
angehört, selbst eine Mannschaft in der Senioren-Pfalzliga stellt, muss die Erlaubnis
des Vereins schriftlich vorliegen.
Das Einverständnis des Gastspielers und das seines Vereins
(falls erforderlich) ist dem PSB bei Abgabe der Mannschaftsmeldung, bzw. bei
einer Nachmeldung vorzulegen.
Der
Sieger erhält den Titel Senioren-Mannschafts-Pfalzmeister 20.. und ist für die
Rheinland-Pfalz-Mannschaftsmeisterschaft der Senioren qualifiziert.
Abs. 13: Aufstiegsregelung
Bei
Verzicht des Meisters einer Klasse geht die Aufstiegsberechtigung an den zum
Aufstieg bereiten Nächstplatzierten weiter (höchstens bis zu Rang 5).
Abs. 14: Zurückziehen
einer Mannschaft
Bis
zum 30.06. kann eine Mannschaft - trotz Klassenerhalt - die nächst tiefere
Klasse wählen. Für die zurückziehende Mannschaft steigt die Mannschaft auf, die
in der aufnehmenden Klasse den 2. Platz belegt hat. Tritt eine Mannschaft nach
dem 30.06. zurück, wird sie ersatzlos gestrichen.
§ 27 Rauchverbot
Bei
allen offiziellen Einzel- und Mannschaftsturnieren des PSB besteht ein
absolutes Rauchverbot. Der Heimverein bzw. der Ausrichter hat dafür Sorge zu
tragen, dass Turniere und Mannschaftskämpfe in Räumen ausgetragen werden
können, in denen das Rauchverbot auch gegenüber Zuschauern und Besuchern
durchgesetzt werden kann.
§ 28 Regelungen für das Spiellokal
Das
Spiellokal muss eine ausreichende Größe haben, so dass die Spieler genügend
Platz zum Spielen und zur Bewegung haben.
Das
Spiellokal muss mindestens 15 Minuten vor dem festgesetzten Spielbeginn
geöffnet sein.
Die
Spieltische müssen ausreichend beleuchtet sein; die Lichtquellen dürfen nicht
blenden.
Die
Temperatur im Spielsaal sollte während des gesamten Wettkampfes mind. 19 Grad
Celsius betragen.
Im
Spielsaal muss Ruhe herrschen. Es dürfen keine störenden Geräusche aus den
Nebenräumen eindringen.
Die
Versorgung der Spieler mit Getränken muss sichergestellt sein.
Spiele
und Figuren müssen pro Satz einheitlich sein und eine blendfreie (matte)
Oberfläche haben.
Es
sollte möglichst nur ein vom DSB mit dem Gütesiegel ausgezeichnetes Material
verwendet werden.
Gibt
es Schwierigkeiten wegen ungeeigneter Räumlichkeiten oder fehlendem Material,
so geht dies immer zu Lasten des Ausrichters.
§ 29 Einsätze
Die
Einsätze sind vor der ersten Runde zu entrichten.
Sie
betragen:
Mannschaftskämpfe
(alle Klassen ) mindestens € 7,50
Dieser
Betrag kann durch die Bezirksversammlung erhöht werden.
Mannschaftsblitzmeisterschaft € 12,00
Mannschaftsblitzmeisterschaft
(reine Jugendmannschaft) € 6,00
Einzelturniere:
MTA/MTB € 10,00
MAT € 10,00
HT, ST, FT € 5,00
Schnellschachmeisterschaft € 5,00
Blitzeinzelmeisterschaft € 5,00
Dähne-Pokal € 2,00
Die
Bezirke können die Startgelder für ihre Einzelturniere durch Beschluss der
Bezirksversammlung selbst festlegen. Die Einsätze für die Mannschaftskämpfe
(alle Klassen) fließen in die Bezirkskasse des für den Verein zuständigen
Bezirkes. Die Einsätze bei den Einzelturnieren sind in voller Höhe für den Preisfond
zweckgebunden.
§ 30 Reuegeld
Für
die vorgenannten Einzelturniere (außer Dähne-Pokal, Schnellschach,
Blitzeinzelmeisterschaft und Problemschach) € 15,00
Die
verfallenen Reuegelder erhöhen den Preisfond.
§ 31 Wertung
Abs. 1: Einzelturniere
Einzelturniere
werden bei Punktgleichheit grundsätzlich durch Wertung entschieden.
Abs. 1 a: Rundenturniere
Bei
Rundenturnieren entscheidet zunächst die Sonneborn-Berger-Wertung (für jede
gewonnene Partie erhält der Spieler die Gesamtpunktzahl, für jedes Remis die
Hälfte der Gesamtpunktzahl des jeweiligen Gegners als Wertungspunkte), dann die
Siegwertung (Anzahl der Gewinnpartien).
Ergibt
auch die Siegwertung Punktgleichheit auf dem 1. Platz, werden die beiden
Spieler zu Siegern erklärt. Um den Pfalzmeister und den Aufstieg entscheidet
ein Stichkampf mit vertauschten Farben, der bei Remis wiederholt und bei
erneutem Gleichstand bis zur Entscheidung ausgeblitzt wird.
Abs. 1 b: Schweizer
- System
Beim
Schweizer-System entscheidet zuerst die modifizierte Buchholzwertung (Summe der
Punkte der Gegner, gegen die gespielt wurde, wobei die niedrigste Punktzahl
gestrichen wird), danach die verfeinerte Buchholzwertung, dann die Siegwertung.
Abs. 2: a)
Mannschaftskämpfe
I. Punktwertung: Es gilt
folgende Wertung :
Mehr Brettpunkte als der Gegner = 2 Mannschaftspunkte
Gleiche Brettpunkte wie der Gegner = 1 Mannschaftspunkt
Weniger Brettpunkte als der Gegner = 0 Mannschaftspunkte
II. Bei
Mannschaftskämpfen entscheiden bei Punktgleichheit zunächst die Brettpunkte aus
allen Kämpfen, danach die Sonneborn-Berger-Wertung, danach die Siegwertung.
b) Mannschaftsblitzmeisterschaft
Abs. 1 b findet Anwendung.
§ 32 Termine
Abs. 1 Auslosung
Mannschaftskämpfe
Die
Auslosung erfolgt durch den zuständigen Spielleiter in Anwesenheit von
mindestens zwei Mitgliedern des Erweiterten Präsidiums.
Abs. 2 Festlegung
Die
Festlegung der Termine erfolgt durch den jeweiligen Spielleiter. Mannschaftskämpfe
dürfen nicht auf Allerheiligen, Weihnachten, Neujahr, Palmsonntag, Ostern,
Weißen Sonntag, Muttertag und Pfingsten gelegt werden. Wahltage und der Termin
der Pfälzischen Jugendeinzelmeisterschaften sind freizuhalten.
Der
Abstand zwischen zwei Runden soll in der Regel drei Wochen betragen. Die
festgesetzten Termine sind einzuhalten.
Abs. 3 Zentrale
letzte Runde
Es
ist möglich, die letzte Runde zentral an einem Ort zu spielen. Dies muss vor
Beginn der 1. Runde geregelt und bei der Auslosung berücksichtigt werden
§ 33 Vor- oder Nachspielen
Abs. 1: Einvernehmen
beider Vereine
Im
beiderseitigen Einverständnis ist ein Verlegen möglich. Das Spiel muss bis zum
angesetzten Termin vorgespielt, oder bis zur nächsten Runde nachgespielt sein.
Entsprechende Mitteilung muss dem Spielleiter und dem Ergebnisdienst spätestens
drei Tage vor dem angesetzten Termin zugehen. Die Nachverlegung ist nur mit Genehmigung
des Spielleiters zulässig.
Abs. 2: Verlegung
durch Spielleiter
Der
zuständige Spielleiter kann wegen Länderkämpfen oder ähnlichen Anlässen
Begegnungen verlegen.
Verlegungen
sind frühestmöglich (mindestens zwei Wochen vor der Runde bzw. dem neuen Spieltermin)
den betroffenen Vereinen bekannt zu geben.
Abs. 3: Letzte
Runde
In
der letzten Runde sind keinerlei Verlegungen statthaft.
§ 34 Beginn der Mannschaftskämpfe
Alle
Mannschaftskämpfe der 1. und 2. Pfalzliga beginnen um 10.00 Uhr, alle anderen
um 9.00 Uhr, sofern nicht im beiderseitigen Einvernehmen mit schriftlicher
Zustimmung des Spielleiters eine andere
Zeit vereinbart worden ist (Ausnahme letzte Runde).
Ist
eine Mannschaft (Spieler/Spielerin) nach einer Stunde nicht erschienen, ist der
Kampf (die Partie) für die (den) nicht Erschienenen verloren.
Der
gastgebende Verein hat an den Brettern mit gerader Zahl Weiß.
§ 35 Der Mannschaftsführer
Abs. 1: Jede Mannschaft benennt einen
Mannschaftsführer, der auf der Spielberichtskarte zu vermerken ist.
Abs. 2: Dieser muss sich vor Beginn eines Kampfes davon
überzeugen, dass die Aufstellung seiner Mannschaft in Übereinstimmung mit der
TO erfolgt.
Abs. 3: Der Mannschaftsführer der gastgebenden
Mannschaft hat die telefonische und schriftliche Meldung gemäß der
Presseordnung des PSB vorzunehmen. Der Mannschaftsführer der Heimmannschaft hat
ab Bezirksliga aufwärts das Gesamtergebnis mit Einzelergebnissen an den
Pressewart des PSB zu melden. Die telefonische Meldung des Gesamtergebnisses an
den zuständigen Bezirks- oder Landesspielleiter kann von diesen mit den
betroffenen Vereinen vereinbart werden.
Abs. 4: Der Mannschaftsführer darf seine Spieler zur
Partieaufgabe, Fortsetzung des Kampfes oder Annahme eines Remisvorschlages
ermahnen und zur Abgabe eines Remisangebotes raten.
Abs. 5: Er muss die Spielberichtskarte mit
unterzeichnen und kontrollieren, dass seine abgegebene Mannschaftsaufstellung
ordnungsgemäß auf die Spielberichtskarte übertragen wurde (incl.
Spielberechtigungsnummer).
§ 36 Der vom Heimverein zu stellende
Schiedsrichter eines Mannschaftskampfes
Abs. 1: Stellung
des Schiedsrichters
Bei
jedem Mannschaftskampf ist vom Veranstalter (Heimverein) ein Schiedsrichter zu
stellen.
Bei
der Fülle der Aufgaben eines Schiedsrichters versteht es sich von selbst, dass
er kein Spieler sein sollte.
Ist
der Schiedsrichter gleichzeitig Spieler, geht seine Inanspruchnahme als Schiedsrichter
nicht zu Lasten seiner Bedenkzeit. Er ist deshalb berechtigt, in solchen Fällen
seine Uhr abzustellen.
Abs. 2: Aufgaben
des Schiedsrichters
Der
Schiedsrichter nimmt nachstehende Aufgaben zweckmäßig in folgender Reihenfolge
wahr:
a) Aufgaben
vor dem Kampf
1. Rechtzeitig anwesend sein.
2. Überprüfung
der Lokalitäten in Bezug auf evtl. Störquellen, Lichtverhältnisse und Raumtemperatur.
3. Kontrolle
der Vollständigkeit und Richtigkeit des Spiel- und Organisationsmaterials, einschließlich
des vorgesehenen Ersatzes (u.a. Figuren, Uhren, Bretter, Partieformulare und
Schreibunterlagen).
4. Der
Schiedsrichter stellt sich den Mannschaften vor.
5. Von
beiden Mannschaftsführern die Mannschaftsaufstellung anfordern und
kontrollieren.
6. Die Mannschaftsaufstellungen bekannt
geben.
7. Pünktlich
die Uhren anstellen bzw. die Uhren von Weiß starten lassen. Fehlt eine
Mannschaftsaufstellung, wird lediglich die Kontrolluhr in Gang gesetzt und die
bis zur Abgabe der Aufstellung verbrauchte Zeit jedem Mitglied der verspätet
erschienen Mannschaft hinzugerechnet.
b) Aufgaben während des Kampfes
1.
Der Schiedsrichter hat
Regelverstöße festzustellen und zu
ahnden.
2.
Nach Ablauf von vollen Stunden die Uhren kontrollieren.
Eine Schachuhr mit einem offensichtlichen Mangel muss ersetzt werden. Der
Schiedsrichter bestimmt nach bestem Ermessen, auf welche Zeiten die Ersatzuhr
zu stellen ist.
3. Schiedsrichter
und auch alle anderen Personen (andere Spieler, Mannschaftsführer, Zuschauer)
dürfen nicht darauf aufmerksam machen, wenn ein Spieler vergessen hat, seine
Uhr zu drücken.
4. In
Streitfällen muss der Schiedsrichter eine Entscheidung treffen. Die
Entscheidung muss begründet werden.
5. Darauf
achten, dass während der Partie keine unnötigen Diskussionen, auch nicht
zwischen Spielern entstehen.
6. Wenn
bei Zeitnot die Spieler nicht mehr mitschreiben, muss der Schiedsrichter
Kontrolle ausüben und gegebenenfalls auf Zeitüberschreitung erkennen. Bei
mehreren Zeitnotpartien frühzeitig Hilfskräfte zum Mitschreiben benennen. Es
dürfen nur autorisierte Personen mitschreiben.
7. Kontrolle,
ob die Spieler ihre Züge in algebraischer Notation und lesbarer Form, Zug für
Zug, aufschreiben.
8. Der
Schiedsrichter hat bis zum Ende des Mannschaftskampfes anwesend zu sein.
Ist
dies nicht möglich, muss vom Heimverein ein anderer Schiedsrichter als Ersatz
gestellt werden.
c) Aufgaben
nach dem Kampf
1. Spielbericht ausfüllen und mit den
Mannschaftsführern unterschreiben. Die Namen von Schiedsrichtern und
Mannschaftsführern müssen klar erkennbar sein.
2. Bei
angekündigten oder eingelegten Protesten unverzüglich einen schriftlichen
Bericht anfertigen und dem zuständigen Spielleiter zusenden.
Abs. 3:
Der
Spielleiter kann Schiedsrichter mit der Turnierleitung beauftragen.
§ 37 Mannschaftsaufstellungen
Abs. 1: Abgabe
der Mannschaftsaufstellungen
Nach
Abgabe der Mannschaftsaufstellungen an den Schiedsrichter sind keine Änderungen
derselben mehr möglich. Ausnahme: Beide Mannschaftsführer stimmen vor der
Bekanntgabe der Mannschaftsaufstellungen einer Umstellung der Mannschaften zu.
Stellen vor Spielbeginn der Schiedsrichter oder ein Mannschaftsführer die Inkorrektheit
einer Mannschaftsaufstellung fest, so ist dies mit dem entsprechenden
Partieverlust gemäß Abs. 4 zu ahnden.
Abs. 2: Feststellung
einer falschen Mannschaftsaufstellung nach Spielbeginn.
Wird
eine falsche Mannschaftsaufstellung von irgendeiner Seite nach Spielbeginn
festgestellt, so hat dies zunächst auf die Durchführung des Mannschaftskampfes
keinen Einfluss. Der Mannschaftskampf wird fortgesetzt. Die Feststellung der
fehlerhaften Mannschaftsaufstellung ist auf der Spielberichtskarte zu vermerken.
Abs. 3: Maßnahmen
des Bezirks- bzw. des Landesspielleiters
Falsche
Mannschaftsaufstellungen sind von den Spielleitern mit Geldbußen entsprechend
dieser TO zu ahnden.
Abs. 4: Auswirkungen auf das Ergebnis des Mannschaftskampfes
a) Bei
Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers werden ab dem betroffenen Brett
alle Partien mit 0:1 Brettpunkten für den Gegner gewertet, vorausgesetzt, dass
dessen Aufstellung korrekt war.
b) Bei
fehlerhafter Brettfolge werden alle Partien von dem Brett an, an dem der
Spieler platziert ist, bis zu dem Brett, an dem er eingesetzt wird, mit 0:1
Brettpunkten für den Gegner gewertet.
(Beispiel
1: Spieler an Brett 5 gemeldet und spielt an Brett 2; Bretter 2 bis 5 werden genullt.)
(Beispiel
2: Spieler an Brett 5 gemeldet und spielt an Brett 7; Bretter 5 bis 7 werden genullt.)
§ 38 Proteste
a) Einlegung:
Gegen
Entscheidungen des Schiedsrichters oder bei dessen Versagen kann Protest
eingelegt werden. Dieser muss begründet werden und
-
bei Mannschaftskämpfen innerhalb von 8 Tagen (Poststempel)
-
bei Einzelturnieren bis zum Beginn der nächsten Runde schriftlich beim
zuständigen Spielleiter eingereicht werden.
b) Protestgebühr:
Innerhalb
der Einlegungsfrist von 8 Tagen ist die Protestgebühr von € 20 einzuzahlen. Die
Einzahlung kann dadurch erfolgen, dass ein Scheck über die Protestgebühr
innerhalb der 8-Tages-Frist beim zuständigen Spielleiter eingeht oder der Betrag
innerhalb der gleichen Frist auf ein Konto des PSB überwiesen wird.
Für
die Rechtzeitigkeit im letzten Fall ist das Datum des Einganges der Überweisung
bei der beauftragten Bank maßgeblich.
Wird
dem Protest stattgegeben, wird die Gebühr erstattet.
c) Protestberechtigter:
Grundsätzlich
kann ein Protest bei Mannschaftskämpfen nur von dem satzungsgemäß zur
gesetzlichen Vertretung des Vereines befugten Organ ( z.B. 1. oder 2.
Vorsitzender) eingelegt werden.
d) Begründung des Protestes:
Die
Begründung des Protestes hat bei Mannschaftskämpfen innerhalb einer weiteren
Frist von 6 Tagen (Poststempel) zu erfolgen. Die 6-Tagesfrist errechnet sich ab
dem Tag der Aufgabe des Protestes zur Post.
§ 39 Widerspruch
Gegen
die Entscheidung des Bezirks- bzw. des Landesspielleiters kann in der gleichen
Frist Widerspruch beim Schiedsgericht erhoben werden.
Der
Widerspruch ist beim Präsident des PSB einzulegen.
Diesem
Widerspruch ist eine Gebühr von € 50 beizufügen, anderenfalls gilt der
Widerspruch als nicht eingegangen. Im Übrigen gilt § 38 entsprechend.
§ 40 Keine aufschiebende Wirkung
Proteste
und Widersprüche haben keine aufschiebende Wirkung.
Auf
Anordnung des Schiedsrichters ist eine strittige Partie weiter zu spielen.
§ 41 Schiedsgericht ( vgl. § 10 der
Satzung des PSB)
Abs. 1: Zusammensetzung
des Schiedsgerichtes
Das
Schiedsgericht setzt sich zusammen aus einem Vorsitzenden und aus einem
stellvertretenden Vorsitzenden, die beide Volljuristen sein sollten, und aus
den fünf Bezirksspielleitern (im Verhinderungsfalle bzw. bei Besorgnis der
Befangenheit kann der Präsident des PSB andere Personen benennen). Das
Schiedsgericht tagt in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei
Beisitzern. Ist der 1. Vorsitzende verhindert, übernimmt der stellvertretende
Vorsitzende den Vorsitz des Schiedsgerichts. Ist auch der stellvertretende
Vorsitzende verhindert, bestimmt der Präsident des PSB für den konkreten
Schiedsgerichtsfall einen anderen Schiedsgerichts-Vorsitzenden. Ebenso benennt
der Präsident des PSB die beiden Beisitzer, in der Regel aus dem Kreis der
Bezirksspielleiter. Dabei sollen die Leiter derjenigen Bezirke nicht berufen werden,
deren Mannschaften an dem Protestfall beteiligt sind.
Abs. 2: Sonderregelung
beim Kongress
Beim
Kongress wird von den Kongressteilnehmern ein Schiedsgericht mit einem
Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und 6 Beisitzern gewählt,
von denen mindestens zwei aus dem MTA/MTB sein sollten.
Das
Schiedsgericht tritt mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern zusammen.
Die
Zusammensetzung des Schiedsgerichtes bestimmt der Landesspielleiter oder sein
bestellter Vertreter.
Dabei
dürfen solche Mitglieder nicht berufen werden, die in der zu entscheidenden
Sache direkt oder indirekt betroffen, oder aus sonstigen Gründen befangen sind.
Lässt
sich insoweit das Schiedsgericht nicht ausreichend besetzen, sind
Ersatzmitglieder nachzuwählen.
Beim
Schachkongress beträgt die Protestgebühr für Erwachsene € 20, für Jugendliche €
10.
Die
Entscheidungen des Schiedsgerichtes sind endgültig.
§ 42 Allgemeine Strafen
Verstöße
gegen die TO können bestraft werden:
1. Vom
Schiedsrichter (auch vom Heimverein zu stellender Leiter eines Mannschaftskampfes):
a) Ermahnung
b) Verwarnung
c) Verweis
d)
Zeitstrafen gemäß
FIDE-Regeln
e)
Annullierung von
Spielergebnissen und Neuansetzung von einzelnen Partien und Mannschaftskämpfen
f) Erkennen auf Verlust von Partien
g) Anordnung, den Spielraum zu verlassen
h)
Anordnung, den
Zuschauerraum zu verlassen
2. Vom Bezirks- und Landesspielleiter über
Nr. 1 hinaus:
a) Punktabzug
b) Geldbußen bis zu € 100 (nur für
Mitglieder gemäß § 4 Absatz 1)
c) Zwangsabstieg (bei zweifachem
schuldhaften Nichtantritt)
3.
Vom Erweiterten
Präsidium über Nr. 1 und 2 hinaus:
a) Geldbußen bis zu € 250
b) Spielsperre bis zu drei Jahren
4. Vom
Referenten für Datenverarbeitung und Spielerlaubnisfragen: Einziehung einer ordnungswidrig
erlangten vorläufigen Spielerlaubnis. Spielsperren können für Veranstaltungen
des PSB auch gegenüber Personen verhängt werden, die nicht Mitglied in einem
Verein des PSB sind.
5. Einsprüche
haben keine aufschiebende Wirkung. Das Schiedsgericht kann auf Antrag des
Betroffenen die aufschiebende Wirkung anordnen und in besonderen Fällen Ausnahmespielgenehmigungen
erteilen.
§ 43 Einzelne Strafen
Je
nach Art des Verstoßes können mehrere Strafen ausgesprochen werden.
a) erstmalige unvollständige oder
verspätete Berichterstattung €
7,50
b) Nicht ausreichend begründeter
Nichtantritt während eines Einzelturniers € 15,00
c) Entschuldigtes Nichtantreten zu
einem Mannschaftskampf je Straßenentfernungskilometer € 1,00
mindestens € 50,00
d) dto. "unsportliches"
Nichtantreten (ohne vorherige Absage beim Turnierleiter und Gegner) je Straßenentfernungskilometer €
2,00
mindestens € 100,00
e) Nichtantritt eines Spielers an Brett 1 oder 2: € 20,00
Nichtantritt eines
Spielers an einem anderen Brett (sofern an einem Brett dahinter ein Spieler der
gleichen Mannschaft antritt): €
10,00
Anmerkung: Vollständiges
Aufrücken der Mannschaft wird nicht mit Bußgeld bestraft.
f) Zurückziehen
der Mannschaft während der Spielzeit € 50,00
Diese Regel gilt nicht für
die letztgemeldete Mannschaft eines Vereines in der Bezirks- oder Kreisklasse
bei begründetem schriftlichem Antrag.
g) Fahrlässiges
Aufstellen eines in der betreffenden Klasse nicht mehr spielberechtigten Spielers
oder ein sonstiger Verstoß gegen die Mannschaftsaufstellung €
15,00
h) Anmerkung: Hierbei handelt es sich
um Regelsätze.
§ 44 Inkrafttreten
Diese
TO wurde vom Erweiterten Präsidium am 23.06.2006 in Dittweiler beschlossen und
tritt ab der Saison 2006/2007 in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgt in der
„Rochade Europa“, Heft 9/2006.